Folgesachen

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Folgesachen“ spezifisch auf Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren behandelt werden. Hierbei regelt das Ehegesetz (EheG) in Österreich, welche Fragen nach der Scheidung zu klären sind.

Folgesachen sind dabei nicht der eigentliche Scheidungsantrag, sondern betreffen die lebenspraktischen und persönlichen Konsequenzen der Scheidung. Sie werden in der Regel zusammen mit dem Scheidungsverfahren behandelt, können aber auch separat geklärt werden. Zu den wichtigsten Folgesachen zählen insbesondere:

1. **Unterhalt:** Hierzu gehören Ansprüche auf Ehegattenunterhalt, die nach den Bestimmungen des § 66 ff. EheG geregelt werden. In Österreich hat der schuldlos oder weniger schuldhaft geschiedene Ehegatte Anspruch auf Unterhalt, sofern er bedürftig ist und der andere Ehegatte leistungsfähig.

2. **Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse:** Laut § 81 ff. EheG wird das Gebrauchsvermögen der Ehegatten, dazu zählen etwa Haushaltsgegenstände oder das gemeinsame Haus, sowie die während der Ehe angesparten Vermögenswerte aufgeteilt. Das Ziel ist eine gerechte Vermögensaufteilung zwischen den Ehegatten.

3. **Sorgerecht und Obsorge für gemeinsame Kinder:** Nach der Scheidung muss entschieden werden, welcher Elternteil die Obsorge erhält, oft bleibt sie bei beiden Eltern, die dann die Obsorge gemeinsam ausüben. Dabei orientiert sich das Gericht am Kindeswohl gemäß den Bestimmungen des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

4. **Kontaktrecht:** Gemäß den §§ 187 f. ABGB müssen Regelungen zum Kontaktrecht des nicht obsorgeberechtigten Elternteils getroffen werden. Hier geht es darum, wie die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen aufrechterhalten werden kann.

5. **Namensrecht:** Nach einer Scheidung können Ehegatten ihren früheren Namen wieder annehmen. Hierzu enthält das Namensänderungsgesetz entsprechende Bestimmungen.

Diese Folgesachen sind entscheidend, da sie maßgeblich die Lebenssituation der geschiedenen Parteien beeinflussen. Es ist wichtig, dass sie mit Bedacht und Fairness geregelt werden, häufig auch im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

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