Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Gesetzesänderung“ die formelle Änderung eines bestehenden Gesetzes durch den Gesetzgeber. Dies erfordert den üblichen Gesetzgebungsprozess, der in der Bundesverfassung (B-VG) geregelt ist.
Ein Gesetzesentwurf kann von der Bundesregierung, von Mitgliedern des Nationalrates oder Bundesrates oder durch das Volk im Wege eines Volksbegehrens eingebracht werden. Der Prozess beginnt mit der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens durch eine Gesetzesinitiative im Nationalrat.
Der Gesetzgebungsprozess umfasst mehrere Stufen, die in der Regel wie folgt ablaufen:
1. **Einbringung eines Gesetzesantrags**: Der Antrag kann von der Bundesregierung, vom Nationalrat oder aus der Bevölkerung durch ein Volksbegehren initiiert werden.
2. **Beratung im zuständigen Ausschuss**: Der Entwurf wird in einem parlamentarischen Ausschuss diskutiert und kann verändert werden.
3. **Beschluss im Nationalrat**: Nach der Ausschussberatung wird der modifizierte Entwurf im Plenum des Nationalrats debattiert und abgestimmt. Eine einfache Mehrheit ist in der Regel erforderlich, während für Verfassungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit nötig ist.
4. **Mitwirkung des Bundesrats**: Der Bundesrat kann gegen das beschlossene Gesetz Einspruch erheben, was in der Praxis im sogenannten „Hemmungseffekt“ resultiert, d.h., das Inkrafttreten des Gesetzes wird verzögert. Der Nationalrat kann diesen Einspruch mit einem Beharrungsbeschluss überstimmen.
5. **Beurkundung durch den Bundespräsidenten**: Nach erfolgreichem Abschluss des parlamentarischen Prozesses erfolgt die Beurkundung des beschlossenen Gesetzes durch den Bundespräsidenten.
6. **Verkündung im Bundesgesetzblatt**: Schließlich wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zu dem darin angegebenen Zeitpunkt in Kraft.
Gesetzesänderungen können vielfältige Formen haben, wie etwa die Ergänzung, Änderung oder Streichung von Gesetzesbestimmungen. Sie sind notwendig, um Gesetze den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder technologischen Entwicklungen anzupassen oder um etwaige Unklarheiten und Probleme, die in der Praxis entstehen, zu beheben. Der gesamte Prozess stellt sicher, dass Änderungen gemäß demokratischen Prinzipien erfolgen und rechtliche Stabilität und Vorhersehbarkeit gewährleistet sind.