Im österreichischen Recht spricht man häufig nicht von „Gewerbeerlaubnis“, sondern von „Gewerbeberechtigung“. Diese Berechtigung ist erforderlich, um ein Gewerbe rechtmäßig ausüben zu können. Gerechnet wird dabei mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO).
Ein Gewerbe ist jede selbstständige, in der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeübte Tätigkeit. Um ein Gewerbe in Österreich betreiben zu dürfen, muss man als Gewerbetreibender die entsprechenden Voraussetzungen gemäß der GewO erfüllen. Diese beinhalten zum Beispiel die Gewerbeanmeldung, die Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen, wie die Volljährigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staats oder rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich und keine Ausschlussgründe wie bestimmte Vorstrafen.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen reglementierten und freien Gewerben. Reglementierte Gewerbe erfordern zusätzliche Qualifikationsnachweise, wie etwa Meisterprüfungen, Befähigungsnachweise oder spezifische Ausbildungserfordernisse. Die Details dazu sind in § 94 ff. der GewO geregelt. Freie Gewerbe hingegen bedürfen keiner gesonderten Befähigungsnachweise und sind lediglich an die allgemeinen Voraussetzungen gebunden.
Ein weiteres wesentliches Element ist die Prüfung etwaiger Standorte durch die zuständigen Behörden, also ob der Standort entsprechende Vorschriften erfüllt. Auch die sogenannte „Gewerbeanmeldung“ ist entscheidend. Dies bedeutet, dass das Gewerbe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden muss. Mit der Anmeldung und unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erhält man die offizielle Gewerbeberechtigung.
Zusammenfassend ist die Gewerbeberechtigung in Österreich eng an die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen der GewO gebunden und damit unerlässlich für die legale Ausübung eines Gewerbes.