Gleichstellungsvereinbarung

Im österreichischen Recht ist der Begriff „Gleichstellungsvereinbarung“ keine fest verankerte Bezeichnung wie im deutschen Recht. Stattdessen wird in Österreich das Thema der Gleichbehandlung insbesondere im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie anderen diskriminierungsrelevanten Kategorien behandelt. Diese Thematik ist insbesondere im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) geregelt. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel der Förderung der Gleichbehandlung und Diskriminierungsprävention in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere in der Arbeitswelt.

Eine wichtige Vorschrift in diesem Zusammenhang ist § 11 Abs. 1 GlBG, das sogenannte „Positive Maßnahmen“. Diese Bestimmung erlaubt Abweichungen von der Gleichbehandlungspflicht, wenn sie spezifische Förderung bestimmter unterrepräsentierter Gruppen betreffen und darauf abzielen, tatsächliche Gleichstellung herzustellen.

Gleichstellungsvereinbarungen können in diesem Kontext als betriebliche oder organisatorische Maßnahmen verstanden werden, die darauf abzielen, die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern oder anderen diskriminierungsgefährdeten Personen- oder Gruppen innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation zu fördern. Sie können beispielsweise Zielvorgaben bei der Einstellung und Beförderung, Fortbildungsmaßnahmen oder spezielle Unterstützungsangebote für benachteiligte Gruppen umfassen.

In vielen österreichischen Unternehmen gibt es Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungspläne, die Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung beinhalten. Derartige Pläne werden häufig in Betrieben im öffentlichen Dienst oder in großen Unternehmen etabliert und zielen darauf ab, systematische Benachteiligungen abzubauen und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu fördern.

Zusammengefasst handelt es sich bei Gleichstellungsvereinbarungen in Österreich um informelle oder formalisierte Vereinbarungen oder Maßnahmen, die innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen, die das GlBG bietet, ergriffen werden, um die Gleichbehandlung in der Praxis zu verbessern. Sie sind ein Ausdruck des Engagements von Organisationen und Arbeitgebern, eine faire und diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung zu schaffen.

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