Jahresabschluss

Der Jahresabschluss im österreichischen Recht ist die formale Zusammenstellung der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres. Diese Zusammenstellung dient der Information von Gesellschaftern, Investoren, Gläubigern und anderen Interessierten über die finanzielle Lage und das Ergebnis des Unternehmens. Der Jahresabschluss besteht im Allgemeinen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und, je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens, einem Lagebericht sowie einer Kapitalflussrechnung.

In Österreich regelt das Unternehmensgesetzbuch (UGB) die Erstellung des Jahresabschlusses. Laut § 189 UGB sind alle unternehmerisch tätigen, buchführungspflichtigen Unternehmen verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Abschnitte §§ 195 bis 211 UGB beschäftigen sich spezifisch mit der Bilanz und der GuV.

Die Bilanz (§ 195 UGB) gibt Auskunft über die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag und unterteilt sich in Aktiva und Passiva. Die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 231 UGB) zeigt die Ertragslage innerhalb des Geschäftsjahres und bildet somit das gesamte Geschäftsergebnis ab.

Für große Kapitalgesellschaften (§ 221 UGB) ist zusätzlich die Erstellung eines Lageberichts erforderlich (§ 243 UGB), in dem die wesentlichen Ereignisse und Entwicklungen erläutert werden sollen. Dieser Bericht ergänzt die Zahlen des Jahresabschlusses durch eine qualitative Analyse der Geschäftstätigkeit, Risiken und Chancen des Unternehmens. Außerdem müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen und große Kapitalgesellschaften eine Kapitalflussrechnung erstellen (§ 231 Abs. 1 UGB), die die Zahlungsströme des Unternehmens darstellt und darüber Auskunft gibt, wie Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb des Unternehmens geflossen sind.

Kleinere Unternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§ 221 Abs. 1 UGB). Diese Erleichterungen umfassen unter anderem reduzierte Berichtsanforderungen.

Zusammengefasst ist der Jahresabschluss im österreichischen Recht ein zentraler Bestandteil der finanziellen Berichterstattung eines Unternehmens, der nach den Regelungen des UGB erstellt wird. Er dient als Grundlage für die Bewertung der finanziellen Stabilität und Leistungsfähigkeit des Unternehmens über das Geschäftsjahr hinaus.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte