Der Jahresabschluss im österreichischen Recht ist die formale Zusammenstellung der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres. Diese Zusammenstellung dient der Information von Gesellschaftern, Investoren, Gläubigern und anderen Interessierten über die finanzielle Lage und das Ergebnis des Unternehmens. Der Jahresabschluss besteht im Allgemeinen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und, je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens, einem Lagebericht sowie einer Kapitalflussrechnung.
In Österreich regelt das Unternehmensgesetzbuch (UGB) die Erstellung des Jahresabschlusses. Laut § 189 UGB sind alle unternehmerisch tätigen, buchführungspflichtigen Unternehmen verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Abschnitte §§ 195 bis 211 UGB beschäftigen sich spezifisch mit der Bilanz und der GuV.
Die Bilanz (§ 195 UGB) gibt Auskunft über die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag und unterteilt sich in Aktiva und Passiva. Die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 231 UGB) zeigt die Ertragslage innerhalb des Geschäftsjahres und bildet somit das gesamte Geschäftsergebnis ab.
Für große Kapitalgesellschaften (§ 221 UGB) ist zusätzlich die Erstellung eines Lageberichts erforderlich (§ 243 UGB), in dem die wesentlichen Ereignisse und Entwicklungen erläutert werden sollen. Dieser Bericht ergänzt die Zahlen des Jahresabschlusses durch eine qualitative Analyse der Geschäftstätigkeit, Risiken und Chancen des Unternehmens. Außerdem müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen und große Kapitalgesellschaften eine Kapitalflussrechnung erstellen (§ 231 Abs. 1 UGB), die die Zahlungsströme des Unternehmens darstellt und darüber Auskunft gibt, wie Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb des Unternehmens geflossen sind.
Kleinere Unternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§ 221 Abs. 1 UGB). Diese Erleichterungen umfassen unter anderem reduzierte Berichtsanforderungen.
Zusammengefasst ist der Jahresabschluss im österreichischen Recht ein zentraler Bestandteil der finanziellen Berichterstattung eines Unternehmens, der nach den Regelungen des UGB erstellt wird. Er dient als Grundlage für die Bewertung der finanziellen Stabilität und Leistungsfähigkeit des Unternehmens über das Geschäftsjahr hinaus.