Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Koalition“ in erster Linie die freiwillige und dauerhafte Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen zur Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele. Im politischen Kontext wird der Begriff meist im Zusammenhang mit der Bildung von Regierungskoalitionen verwendet. Dies tritt ein, wenn keine Partei nach einer Wahl über eine absolute Mehrheit verfügt und daher mehrere Parteien eine Zusammenarbeit vereinbaren, um gemeinsam regieren zu können.
Rechtlich ist die Bildung von Koalitionen durch die verfassungsrechtlich garantierte Vereinigungsfreiheit geschützt, die durch das Staatsgrundgesetz 1867 (StGG 1867) in Artikel 12 festgelegt ist. Dieser Artikel garantiert allen Staatsbürgern das Recht, sich frei und ohne Genehmigung mit anderen zusammenzutun, sei es zu politischen, wirtschaftlichen oder anderen Zwecken. Diese grundrechtliche Absicherung gewährleistet, dass Bürger und Parteien sich ohne staatliche Beschränkung zusammenschließen können, was die rechtliche Basis für die Bildung politischer Koalitionen bildet.
Bei politischen Koalitionen handelt es sich oft um Parteienbündnisse, die sich im Nationalrat oder auf Länderebene bilden, um eine stabile Mehrheit sicherzustellen. Diese Koalitionen werden meist durch Verhandlungen über gemeinsame Ziele, Regierungsprogramme und die Aufteilung von Ministerposten gebildet. Die Koalitionsverhandlungen resultieren oft in schriftlichen Vereinbarungen, in denen die Zusammenarbeit und die gemeinsamen politischen Ziele für die Regierungsperiode festgelegt werden. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten innerhalb der Koalition gibt es oft vereinbarte Mechanismen zur Konfliktlösung, die ebenfalls Bestandteil solcher Vereinbarungen sind.
Zu beachten ist, dass politische Koalitionen in Österreich nicht gesetzlich vorgeschrieben oder im Detail rechtlich geregelt sind. Vielmehr basieren sie auf politischen Gepflogenheiten und praktischen Notwendigkeiten, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben, um eine effektive Regierungsbildung zu ermöglichen. Die Freiheit zur Koalitionsbildung unterliegt jedoch generell den verfassungsrechtlichen Prinzipien, wie sie im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) verankert sind, die den Rahmen für das politische System Österreichs bilden.
Darüber hinaus spielt bei der Bildung von Koalitionen auch das Parteiengesetz eine Rolle, da es die Grundsätze der inneren Organisation politischer Parteien, ihre Finanzierung und ihren rechtlichen Status regelt. Parteien haben die Autonomie, Entscheidungen über Koalitionen zu treffen, was durch ihre in den Parteisatzungen festgelegten Entscheidungsprozesse gesteuert wird.