Krankengeld ist im österreichischen Sozialversicherungssystem unter dem Begriff „Krankengeld“ bekannt und stellt eine Leistung dar, die unter bestimmten Bedingungen gewährt wird, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig und dadurch in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist oder diese Einstellung vollständig unterbrechen muss. Die gesetzliche Grundlage für das Krankengeld findet sich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
Gemäß § 138 ASVG haben versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch Krankheit arbeitsunfähig werden und dadurch einen Verdienstentgang erleiden. Der Krankenversicherungsträger zahlt dieses Krankengeld, um den Einkommensausfall zumindest teilweise auszugleichen. Die Anspruchsvoraussetzungen beinhalten grundsätzlich, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die durch einen Arzt attestiert wird, und dass die versicherten Personen eine vorgegebene Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Üblicherweise beginnt der Anspruch auf Krankengeld nach dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit, da in den ersten drei Tagen der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung leistet.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 50 Prozent des täglichen Entgelts für die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit und steigt danach auf 60 Prozent. Bei bestimmten Versicherten wie z. B. bei geringen Einkünften kann es zusätzliche Regelungen geben, die ggf. das Einkommen aufstocken. Der Anspruch auf Krankengeld erlischt ferner mit dem Ende der Krankheitsdauer bzw. bei Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder auch bei Übergang in eine Rehabilitation oder Invaliditätspension.
Anders als in anderen Staaten kennt Österreich unter Arbeitnehmern den Begriff „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, welcher regelt, dass der Arbeitgeber in den ersten Wochen der Krankheit das volle Entgelt weiterbezahlen muss, bevor der Anspruch auf Krankengeld greift. Das Krankengeld soll somit nicht die volle Einkommensersatzleistung bieten, sondern den Verdienstentgang abfedern, sobald der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
Wichtig ist ebenfalls zu beachten, dass Selbstständige und Freie Dienstnehmer gesonderten Regelungen unterliegen. Diese Personengruppen können sich freiwillig in der Krankenversicherung versichern und müssen gegebenenfalls Wartezeiten sowie unterschiedliche Anspruchshöhen und -dauern berücksichtigen.
Zusammenfassend ist Krankengeld in Österreich ein wichtiges Element des Sozialversicherungssystems, das sicherstellt, dass Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall nicht ohne finanzielle Mittel dastehen, und ergänzt somit die grundsätzlichen Rechte und Pflichten im Kontext der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit.