Im österreichischen Recht ist der Begriff „Lohnausfallprinzip“ nicht direkt als solcher kodifiziert, aber es gibt mehrere Bestimmungen im Arbeits- und Sozialrecht, die einen ähnlichen Gedanken verfolgen, indem sie Regelungen für Lohnfortzahlung in bestimmten Situationen festlegen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Entgeltfortzahlung bei Krankheit gemäß § 8 des österreichischen Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Demnach haben Arbeitnehmer bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts für einen bestimmten Zeitraum, abhängig von der Dauer ihres Dienstverhältnisses. Dies stellt sicher, dass Arbeitnehmer bei krankheitsbedingtem Ausfall nicht ohne Einkommen dastehen.
Ein ähnlicher Schutzmechanismus existiert bei der Entgeltfortzahlung im Falle von anderen Dienstverhinderungen, die in § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz (AngG) geregelt sind. Solche Verhinderungen könnten zum Beispiel Trafikbehinderungen aufgrund eines Umweltereignisses oder die Erfüllung öffentlicher Pflichten sein.
Ein weiterer relevanter Bereich ist die Regelung der Arbeitslosenversicherung, insbesondere das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG). Hierbei wird das Prinzip verfolgt, dass Personen, die unverschuldet arbeitslos sind, durch eine Form von Lohnausgleich abgesichert werden, um ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten, bis sie eine neue Anstellung finden.
In diesen Regelungen spiegelt sich der Grundgedanke des Lohnausfallprinzips wider, indem sie Ausfälle im Arbeitsentgelt aufgrund bestimmter unverschuldeter Ereignisse ausgleichen. Ziel dieser rechtlichen Bestimmungen ist es, finanzielle Stabilität für Arbeitnehmer zu gewähren und soziale Härten durch unvorhergesehene Einkommensverluste zu vermeiden.