Der Begriff „Lohndrift“ ist spezifisch ein Begriff, der primär im deutschen Kontext verwendet wird und im österreichischen Recht keine formelle Anerkennung findet. In Deutschland bezeichnet Lohndrift die Differenz zwischen der tariflichen Lohnentwicklung und der tatsächlichen Lohnentwicklung aufgrund von betrieblichen oder individuellen Lohnerhöhungen, die über die tariflichen Vereinbarungen hinausgehen. Da der Begriff in Österreich nicht allgemein gebräuchlich ist, sollten wir uns auf verwandte Themen im österreichischen Arbeitsrecht konzentrieren, die mit Lohnveränderungen in Zusammenhang stehen.
In Österreich werden Löhne und Gehälter in erster Linie durch Kollektivverträge geregelt, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt werden. Diese Kollektivverträge legen Mindeststandards für Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen fest, welche die Arbeitgeber einhalten müssen. Ein wesentlicher rechtlicher Rahmen hierfür ist das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), das die Grundlagen und Verfahren für den Abschluss von Kollektivverträgen regelt.
Darüber hinaus können auch Betriebsvereinbarungen, die zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber eines Unternehmens geschlossen werden, Einfluss auf Lohnregelungen haben. Diese Vereinbarungen können ergänzende oder spezifische Regelungen für das jeweilige Unternehmen treffen, solange sie die im Kollektivvertrag festgelegten Mindeststandards nicht unterschreiten.
Ein weiterer Aspekt, der von Bedeutung sein kann, ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), welches sicherstellt, dass Arbeitnehmer nicht aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit oder anderen Kriterien bei der Entlohnung diskriminiert werden. Dies schützt Arbeitnehmer davor, ungerecht behandelt zu werden, beispielsweise hinsichtlich der Lohnhöhe.
Insgesamt beeinflussen diese kollektiven und betrieblichen Vereinbarungen sowie gesetzliche Bestimmungen wie das ArbVG und das GlBG die Entwicklung der Löhne und Gehälter in Österreich und sorgen dafür, dass alle Arbeitnehmer zumindest die im Kollektivvertrag vereinbarten Mindestlöhne erhalten. Über diese Mindeststandards hinausgehende Lohnerhöhungen können individuell verhandelt werden, was in der Praxis zu unterschiedlichen Lohnentwicklungen führen kann, ähnlich der in Deutschland beschriebenen Lohndrift, jedoch ohne einen unmittelbar passenden Begriff im österreichischen Kontext.