Ein Lizenzvertrag im österreichischen Recht ist ein Vertrag, der dem Lizenznehmer das Recht einräumt, ein urheberrechtlich geschütztes Werk, ein Patent, eine Marke oder ein anderes immaterielles Gut zu nutzen. Es handelt sich also um die Erlaubnis zur Nutzung eines geistigen Eigentums, während das Eigentum selbst beim Lizenzgeber verbleibt.
Das österreichische Recht unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Lizenzen, darunter die exklusive und die nicht-exklusive Lizenz. Bei einer exklusiven Lizenz erhält der Lizenznehmer das ausschließliche Nutzungsrecht, das bedeutet, dass auch der Lizenzgeber selbst das Werk nicht mehr nutzen darf oder anderen die Nutzung gestatten kann. Bei einer nicht-exklusiven Lizenz hat der Lizenznehmer einfach das Recht zur Nutzung, aber auch der Lizenzgeber und eventuelle andere Lizenznehmer dürfen das Werk nutzen.
Die wesentlichen Bestimmungen zu Lizenzverträgen finden sich in verschiedenen österreichischen Gesetzen, abhängig von der Art des lizenzierten Rechtes. Bei urheberrechtlich geschützten Werken ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG) relevant. Ein konkreter Artikel aus dem UrhG wäre beispielsweise § 24, der die Nutzungsbewilligung beschreibt. Für Patente ist etwa das Patentgesetz heranzuziehen. Dort regelt § 36 PatG die Rechte des Lizenznehmers und des Lizenzgebers. Ähnlich gelten für Markenlizenzverträge die Bestimmungen des Markenschutzgesetzes (MSchG).
Ein Lizenzvertrag ist in der Regel formfrei, d.h., er kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings ist aus Beweisgründen eine schriftliche Fixierung sinnvoll. Der Vertrag sollte die wesentlichen Punkte regeln, wie die Art der Lizenz, ihren Umfang, die Dauer, die Vergütung sowie weitere Pflichten und Rechte der Vertragsparteien.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vergütung des Lizenzgebers, die in Form von Lizenzgebühren erfolgen kann. Diese können als einmaliger Betrag oder regelmäßig gezahlt werden, oft orientiert an Umsätzen oder produzierten Mengen, die durch die lizenzierte Nutzung erzielt werden.
Zusammenfassend stellt der Lizenzvertrag eine flexible Vertragsform dar, welche die Nutzung von geistigem Eigentum ohne dessen Übertragung ermöglicht, geregelt durch unterschiedliche spezifische Gesetze je nach dem zu lizensierenden Recht.