Im österreichischen Recht wird der Begriff „Mehrbedarf“ insbesondere im Kontext der Sozialhilfe und der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) verwendet. Mehrbedarf bezieht sich auf zusätzliche finanzielle Leistungen, die über die reguläre Unterstützung hinausgehen und spezifische Bedürfnisse decken, die bei der Bemessung der Grundbeträge nicht berücksichtigt sind.
Grundlage für diese Leistungen bildet das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sowie die entsprechenden Ausführungsgesetze der Bundesländer. Ein Mehrbedarf kann beispielsweise gewährt werden, wenn bestimmte gesundheitliche Bedingungen oder besondere soziale Umstände vorliegen, die einen höheren finanziellen Aufwand verursachen. Dies kann etwa bei chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder wenn Pflegebedürftigkeit besteht, der Fall sein. Diese Mehrleistungen sollen sicherstellen, dass die betreffenden Personen trotz ihrer zusätzlichen Bedürfnisse ein Leben in Würde führen können.
Im österreichischen Kontext spielt das jeweilige Landesrecht eine bedeutende Rolle, da die Ausführung der Sozialhilfe in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Daher gibt es unterschiedliche Regelungen und Beträge für Mehrbedarf in den verschiedenen Bundesländern Österreichs. Es ist also wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweils zuständigen Bundeslandes zu prüfen, um genaue Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und Umfang des Mehrbedarfs zu erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Mehrbedarf im österreichischen Recht darauf abzielt, besondere Lebenssituationen finanziell abzufedern und die gesellschaftliche Teilhabe trotz erschwerter Umstände zu ermöglichen, wobei die Ausführung im Detail durch Landesgesetze geregelt wird.