Die „Magna Charta libertatum“, auch bekannt als „Magna Carta“, spielt im österreichischen Recht im engeren Sinne keine direkte Rolle. Sie ist ein historisches Dokument aus dem Jahr 1215, das ursprünglich in England ausgestellt wurde und als Grundlage vieler moderner Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit und Freiheitsrechten gilt. Ihr Einfluss ist indirekt, indem sie als Inspirationsquelle für die Entwicklung von Verfassungen und rechtlichen Grundsätzen in Europa, einschließlich Österreich, gilt.
Im österreichischen Kontext könnte man die Bedeutung der Magna Carta in Bezug auf die Entwicklung des Verfassungsrechts und die Sicherstellung von Grund- und Freiheitsrechten betrachten. Die österreichische Verfassung, namentlich das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), legt die Grundprinzipien der Republik Österreich fest und sichert wesentliche Rechte und Freiheiten der Bürger.
Wichtige Grundrechte sind im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867 und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert, die in Österreich Verfassungsrang hat. Beispielsweise schützt Artikel 7 B-VG den Gleichheitsgrundsatz, während die Artikel 8 bis 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention Rechte wie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit gewährleisten.
Auch wenn die Magna Carta selbst nicht im österreichischen Recht vorkommt, ist ihr Einfluss auf die universellen Rechtsprinzipien, die auch für Österreich von Bedeutung sind, unbestreitbar. Sie trug zur Entwicklung der Vorstellung bei, dass Regierungen durch das Gesetz begrenzt sind und Individuen bestimmte unveräußerliche Rechte haben. Diese Ideen sind in modernen Rechtsstaaten, einschließlich Österreich, tief verwurzelt.