Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „postmortal“ auf bestimmte Regelungen, die nach dem Tod einer Person relevant werden. Konkret kommt dieser Begriff in mehreren rechtlichen Zusammenhängen zur Anwendung.
Erstens gibt es im österreichischen Erbrecht Regelungen, die nach dem Tod einer Person zum Tragen kommen. Hierzu zählen Bestimmungen über den Nachlass, die Erbfolge und das Testament. Wenn jemand stirbt, wird sein Vermögen und Eigentum anhand der gesetzlichen Erbfolge oder eines vorhandenen Testaments auf die Erben übertragen. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, insbesondere die §§ 531 ff., die das Testament und die letztwilligen Verfügungen regeln.
Ein weiterer relevanter Bereich ist das Bestattungs- und Totenbeschaugesetz, das Regelungen zur ordnungsgemäßen Bestattung und zum Umgang mit Verstorbenen enthält. In Österreich haben die Bundesländer eigene Bestattungsgesetze, die den Ablauf und die Pflichten rund um Bestattungen und die Totenfürsorge regeln.
Ein spezieller Aspekt des postmortalen Rechts ist das Persönlichkeitsrecht nach dem Tod. In Österreich endet mit dem Tod grundsätzlich der Schutz des Persönlichkeitsrechts, allerdings wird das postmortale Persönlichkeitsrecht in bestimmten Fällen berücksichtigt, etwa bei der Wahrung des Rufes und der Ehre der verstorbenen Person. Eine Verletzung dieser Rechte kann von nahen Angehörigen geltend gemacht werden.
Das postmortale Organ- und Gewebespendegesetz regelt darüber hinaus den rechtlichen Rahmen für Organspenden nach dem Tod. In Österreich gilt die Widerspruchsregelung, nach der jede verstorbene Person als potenzieller Organspender gilt, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat (§ 62ff. des Krankenanstaltengesetzes).
Zusammengefasst umfasst der Begriff „postmortal“ im österreichischen Recht verschiedene normative Regelungen, die alle den rechtlichen Umgang nach dem Tod einer Person betreffen, einschließlich Erbrecht, Bestattungsrecht, postmortalem Persönlichkeitsschutz und Organ- bzw. Gewebespende. Diese Regulierungen sind im Wesentlichen darauf ausgerichtet, den ordnungsgemäßen Übergang von Rechten und Pflichten sowie die Achtung und den Schutz der verstorbenen Person sicherzustellen.