Im österreichischen Recht ist eine Option ein Rechtsinstrument, das einer Partei das Recht einräumt, zu einem späteren Zeitpunkt durch einseitige Erklärung einen Vertrag abzuschließen. Eine Option vermittelt also ein Gestaltungsrecht, das nach dem Willen der Parteien durch eine einseitige Erklärung des Optionsberechtigten ausgeübt werden kann.
Optionen sind in Österreich vor allem im Bereich des Zivilrechts und des Gesellschaftsrechts relevant. Sie können vertraglich vereinbart werden, beispielsweise in Immobiliengeschäften, bei Unternehmenskäufen oder in Mietverträgen. Besonders häufig ist die Option im Immobilienrecht, wo sie es einem Mietinteressenten ermöglicht, sich für eine bestimmte Zeit das Recht vorzubehalten, eine Immobilie zu festgelegten Konditionen zu erwerben oder zu mieten.
Die rechtlichen Grundlagen für Optionen finden sich im Allgemeinen Zivilgesetzbuch (ABGB) und beruhen auf den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts. Konkrete gesetzliche Regelungen zu Optionen existieren nicht, vielmehr basiert die Möglichkeit zur Vereinbarung von Optionen auf dem Grundsatz der Privatautonomie (§ 859 ABGB), wonach die Parteien im Rahmen der gesetzlichen Schranken rechtlich bindende Vereinbarungen treffen können.
Eine Option setzt eine Vereinbarung voraus, die in einem Optionsvertrag ausgestaltet ist. In diesem Vertrag ist festgelegt, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Frist die Option ausgeübt werden kann. Wichtig ist, dass der Optionsvertrag hinreichend bestimmt ist, d.h., er muss alle wesentlichen Punkte des zukünftigen Hauptvertrages klar definieren oder zumindest bestimmbar machen.
Die Ausübung einer Option erfolgt regelmäßig durch eine einseitige Willenserklärung, die formfrei sein kann, es sei denn, die Parteien haben eine bestimmte Form vereinbart. Die Erklärung muss innerhalb der im Optionsvertrag festgelegten Frist erfolgen und an den Optionsverpflichteten gerichtet sein. Nach Ausübung der Option kommt der Hauptvertrag zustande, und der Verpflichtete muss die vereinbarte Leistung erbringen.
Zusammenfassend ist die Option im österreichischen Recht ein flexibles und weit verbreitetes Werkzeug, das es den Parteien ermöglicht, verbindliche Zusagen für zukünftige Vertragsabschlüsse zu treffen, wobei die genauen Bedingungen jeweils im Einzelfall vertraglich festgelegt werden.