Der Begriff „Paragrafenreiter“ ist kein offizieller juristischer Begriff und wird umgangssprachlich verwendet, sowohl in Österreich als auch in anderen deutschsprachigen Ländern. Der Ausdruck zielt darauf ab, eine Person zu beschreiben, die sich streng und manchmal pedantisch an gesetzliche Vorschriften und Paragrafen hält, ohne den größeren Kontext oder die praktische Anwendbarkeit der Vorschriften zu berücksichtigen. In der österreichischen Rechtstradition könnte ein „Paragrafenreiter“ jemand sein, der in Verwaltungsverfahren, Bürokratien oder rechtlichen Auseinandersetzungen extrem formalistisch agiert und sich starr an den Wortlaut gesetzlicher Bestimmungen klammert. Dies kann manchmal dazu führen, dass pragmatische Lösungen übersehen werden oder die Flexibilität, die Rechtstexte durchaus bieten, nicht genutzt wird.
Ein Beispiel im österreichischen Recht könnte innerhalb der Verwaltungsverfahren auftreten, wo ein Beamter sich buchstäblich an die Bürokratie hält, ohne Rücksicht auf vernünftige oder praktische Betrachtungen. Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) regelt z. B. zahlreiche Verfahrensvorschriften und ein zu strenges Festhalten an diesen kann unter Umständen als paragrafenreitend angesehen werden. Ein Beamter, der bei der Bearbeitung eines Antrags keinerlei Ermessensspielräume nutzt und nur stur nach Buchstaben vorgeht, könnte als „Paragrafenreiter“ bezeichnet werden.
Im Gegensatz dazu steht das Prinzip des Ermessensspielraums, welches in der österreichischen Rechtsordnung durchaus vorhanden ist. Hier ist insbesondere der Gleichheitsgrundsatz (Art. 7 B-VG) zu beachten, der verlangt, dass gleiche Fälle gleich und ungleiche Fälle ungleich behandelt werden. Somit erfordert die österreichische Rechtsanwendung oft eine Abwägung und ein Verständnis dafür, wie Gesetze im spezifischen Kontext anzuwenden sind, was einem strikt formalen Ansatz widerspricht.
Der Begriff „Paragrafenreiter“ findet keine direkte Parallele in gesetzlichen Vorschriften, sondern ist viel mehr Ausdruck einer Geisteshaltung, die in der Praxis und der alltäglichen Rechtsprechung immer wieder auftaucht. Ein ausgeglichener und situationsspezifischer Umgang mit rechtlichen Normen wird allgemein als erstrebenswerter angesehen als eine paragrafenreitende Vorgehensweise.