Im österreichischen Recht hat der Begriff „Opposition“ unterschiedliche Bedeutungen, je nach Kontext, in dem er verwendet wird.
1. **Politischer Kontext**: Im politischen System Österreichs bezeichnet die Opposition die Parteien oder Gruppen im Nationalrat oder in einem anderen gesetzgebenden Organ, die nicht an der aktuellen Regierungskoalition beteiligt sind. Diese Gruppen überwachen die Regierungspolitik, üben Kritik und bieten alternative Ideen und Lösungen an. Die Rolle der Opposition ist wesentlich für die demokratische Kontrolle und Balance. Die Rechte und Pflichten der Opposition sind nicht explizit in einem eigenen Gesetz geregelt, sondern ergeben sich aus den allgemeinen Bestimmungen der parlamentarischen Demokratie, wie sie in der österreichischen Bundesverfassung verankert sind.
2. **Zivilrechtlicher Kontext**: Im österreichischen Zivilprozessrecht versteht man unter „Opposition“ einen Rechtsbehelf, der im Bereich der Vollstreckung zur Anwendung kommt. Es gibt mehrere Arten von rechtlichen Einsprüchen gegen Exekutionstitel oder bestimmte Vollstreckungshandlungen. Ein konkretes Beispiel ist die Möglichkeit der „Oppositionsklage“. Diese kann bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen erhoben werden und richtet sich gegen die materiell-rechtliche Berechtigung der Forderung, die durch den Exekutionstitel festgestellt wurde, wenn der Grund für die Unzulässigkeit der Vollstreckung erst nach Entstehung des Titels entstanden ist.
3. **Verfahrensrechtlicher Kontext**: Im verfahrensrechtlichen Kontext könnte auch die Opposition gegen ein Mahnverfahren zu verstehen sein. Wenn gegen einen Zahlungsbefehl Einspruch erhoben wird, führt dies zur Einleitung des streitigen Verfahrens.
Der Begriff „Opposition“ hat somit keine einheitliche Definition im österreichischen Rechtssystem, sondern ist je nach spezifischem Rechtsbereich unterschiedlich zu interpretieren. Verweise auf spezifische Paragraphen sind schwieriger, da diese je nach spezifischem Anwendungsfall variieren können, wie z.B. im Exekutionsrecht oder im verfassungsrechtlichen Rahmen der politischen Parteien.