Im österreichischen Recht gibt es keinen spezifischen Paragrafen oder umfassendes Regelwerk, das sich ausschließlich mit dem Begriff „Optionsschein“ befasst. Der Begriff Optionsschein ist vielmehr ein Begriff aus dem Bereich der Finanzmärkte und wird daher überwiegend durch kapitalmarktrechtliche Regelungen abgedeckt. Ein Optionsschein ist ein verbrieftes Derivat, das dem Inhaber das Recht, aber nicht die Pflicht einräumt, eine bestimmte Menge eines Basiswerts zu einem festgelegten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen.
In Österreich sind Optionsscheine vor allem durch das Kapitalmarktgesetz (KMG) sowie das Börsegesetz reguliert. Diese Gesetze regeln die Rahmenbedingungen für den Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie die Veröffentlichung von Prospekten und Informationspflichten. Ein grundlegendes Prinzip dabei ist der Anlegerschutz, der sicherstellen soll, dass Investoren alle relevanten Informationen erhalten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Ein weiteres wichtiges Regelwerk ist das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG), das die Anforderungen an Finanzdienstleister in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten einschließlich Optionsscheinen regelt. Hierzu gehört die Verpflichtung zur Aufklärung der Anleger über die mit dem Erwerb von Optionsscheinen verbundenen Risiken.
Zusammengefasst dienen diese Gesetze dem Schutz der Anleger und der Transparenz auf den Finanzmärkten. Daher gilt für Emittenten von Optionsscheinen in Österreich die Pflicht, umfassende Informationen bereitzustellen und sich an strenge Regeln hinsichtlich des Verkaufs und der Vermarktung zu halten.