Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Prozesskostenhilfeantrag“ auf den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenshilfe. Die Verfahrenshilfe ist ein rechtliches Instrument, das natürlichen Personen, die nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen, finanzielle Unterstützung gewährt. Ziel ist es, den Zugang zum Recht unabhängig von der finanziellen Situation der Beteiligten zu gewährleisten, um so das Recht auf ein faires Verfahren zu sichern.
Die Verfahrenshilfe ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, insbesondere in den §§ 63 ff. ZPO. Um Verfahrenshilfe zu beantragen, muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er außerstande ist, die Kosten des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts für sich und seine Familie zu tragen. Zusätzlich darf der Rechtsstreit nicht mutwillig oder offensichtlich aussichtslos sein.
Die Verfahrenshilfe kann verschiedene Leistungen umfassen, darunter die Befreiung von Gerichtsgebühren und die Bestellung eines Verfahrenshilfeanwalts. In bestimmten Fällen können auch die Kosten für Zeugen, Sachverständige oder Dolmetscher übernommen werden.
Der Antrag auf Verfahrenshilfe ist schriftlich oder mündlich bei dem zuständigen Gericht zu stellen. Bei der Entscheidung über den Antrag prüft das Gericht sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers als auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder -verteidigung. Wenn das Gericht den Antrag bewilligt, übernimmt es die festgelegten Kosten, sodass der Antragsteller keine oder lediglich reduzierte Zahlungen leisten muss.
Die Bewilligung der Verfahrenshilfe kann im Laufe des Verfahrens überprüft werden, insbesondere wenn sich die finanzielle Lage des Begünstigten erheblich ändert. Es ist auch möglich, dass die Verfahrenshilfe unter bestimmten Bedingungen nachträglich zurückgefordert wird, etwa wenn der Begünstigte innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens zu ausreichend Vermögen kommt.
Insgesamt stellt die Verfahrenshilfe in Österreich ein wichtiges Mittel zur Sicherung der Chancengleichheit innerhalb des Rechtssystems dar, indem sie finanziell schwächer gestellten Personen den Zugang zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte ermöglicht.