Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Prozessrecht“ auf die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Verfahren vor den Gerichten regeln. Es handelt sich dabei sowohl um Verfahrensvorschriften im Bereich des Zivilrechts als auch des Strafrechts und des Verwaltungsrechts. Das Prozessrecht stellt somit die formale Grundlage dar, auf der die Durchführung von Gerichtsverfahren basiert. Es sorgt dafür, dass die Verfahren geordnet, fair und nach festen Regeln ablaufen.
Im Zivilprozessrecht, welches durch die Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt wird, handelt es sich um alle Normen, die das Verhalten der Beteiligten im Gerichtsverfahren kontrollieren. Wesentliche Inhalte sind etwa die Bestimmungen über die Klage, die Zustellung von Schriftstücken, die Beweisaufnahme und das Urteil. Ein zentrales Ziel ist es, die materielle Rechtslage effektiv durchzusetzen.
Im Strafprozessrecht, das im Strafprozessrecht (StPO) festgelegt ist, wird der Ablauf von Strafverfahren geregelt. Hier stehen die Rechte und Pflichten von Angeklagten, Geschädigten und anderen Verfahrensbeteiligten im Vordergrund. Zu den zentralen Vorschriften gehören unter anderem die Ermittlung, die Hauptverhandlung, der Instanzenzug und das Recht auf Verteidigung.
Das Verwaltungsprozessrecht, insbesondere im Bereich der Verwaltungsgerichte, wird durch das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) geregelt. Dieses regelt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und umfasst insbesondere Rechtsbehelfe gegen Bescheide und Maßnahmen von Verwaltungsbehörden. Es dient dem Rechtsschutz gegen administrative Entscheidungen und bietet Bürgern die Möglichkeit, Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfen zu lassen.
Das Prozessrecht insgesamt hat die Aufgabe, das Recht auf ein faires Verfahren zu gewährleisten und durch formale Regelungen zur Rechtssicherheit beizutragen. Es bildet das Rückgrat des Rechtssystems, indem es einen geordneten Ablauf der Verfahren sicherstellt und den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz ermöglicht.