Pächter

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Pächter“ eine Person, die aufgrund eines Pachtvertrags das Recht erhält, eine Sache oder ein Recht gegen Entgelt zu nutzen und aus dieser Nutzung Erträge zu erzielen. Der Pachtvertrag wird vor allem im landwirtschaftlichen Bereich angewendet, kann aber auch in anderen Bereichen wie der Unternehmensverpachtung vorkommen.

Gemäß § 1090 ff. ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) wird der Pachtvertrag ähnlich wie der Mietvertrag geregelt. Der wesentliche Unterschied zum Mietvertrag liegt darin, dass der Pächter – im Gegensatz zum Mieter – die Fruchtziehung, also das Recht zur Gewinnerwirtschaftung, hat. Das bedeutet, der Pächter darf nicht nur die Sache oder das Recht selbst nutzen, sondern auch die daraus erzielten Erträge behalten.

Der Pachtvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, kann jedoch aus Beweisgründen zu empfehlen sein. Für die Pacht von landwirtschaftlichen Liegenschaften sind zusätzlich besondere landwirtschaftliche Pachtgesetze zu beachten. Die Vertragsparteien können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Der Pachtzins, also das vom Pächter zu entrichtende Entgelt, muss nicht zwingend in Geld bestehen und kann auch in Form anderer Leistungen erbracht werden.

Die Dauer des Pachtverhältnisses kann befristet oder unbefristet vereinbart werden. Bei befristeten Verträgen endet das Pachtverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Frist, während bei unbefristeten Verträgen eine Kündigung notwendig ist. Die Kündigungsfristen und -bedingungen können individuell im Pachtvertrag geregelt werden, wobei generell darauf zu achten ist, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Zusammenfassend ist der Pächter im österreichischen Recht eine Person, die durch einen Pachtvertrag das Recht zur Nutzung und Fruchtziehung aus einer Sache oder einem Recht erhält und dafür ein vereinbartes Entgelt zahlt. Dieser Vertragstyp ist durch spezifische gesetzliche Bestimmungen und Regelungen charakterisiert, die sich vor allem vom Mietrecht durch die Möglichkeit der Fruchtziehung unterscheiden.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte