Im österreichischen Recht wird der Begriff „Pönalisieren“ in einem anderen Sinne verwendet als in Deutschland. In Österreich ist der Begriff nicht im rechtlichen Sinne gebräuchlich und wird nicht explizit in den Gesetzen verankert. Stattdessen könnte man den Begriff im Kontext der allgemeinen Strafbarkeit oder der Sanktionierung von Handlungen verstehen.
Allgemein bezieht sich „Pönalisieren“ auf die Festlegung von Strafen oder Sanktionen für bestimmte Vergehen oder Verhaltensweisen. In der österreichischen Rechtsordnung finden sich keine expliziten Regelungen oder Paragraphen, die den Begriff „Pönalisieren“ verwenden. Das Strafgesetzbuch (StGB) und andere relevante Gesetze wie das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bestimmen allerdings, was als strafbare Handlung gilt und welche Sanktionen darauf folgen.
So behandelt das Strafgesetzbuch, zum Beispiel in Paragraph 1 StGB, die Grundlagen der Strafbarkeit und legt fest, dass nur das Gesetz bestimmen kann, welche Handlungen strafbar sind und welche Strafen zu verhängen sind. Adäquat zu „pönalisieren“ wäre hier die Schaffung von Tatbeständen im StGB, die vorsieht, welche Handlungen unter Strafe zu stellen sind.
Im Verwaltungsrecht regelt das Verwaltungsstrafgesetz den Umgang mit Verstößen gegen Verwaltungsrechtsnormen, wobei hier von Verwaltungsstrafen gesprochen wird. Beispielsweise kann der zuständige Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft Geldstrafen für Übertretungen von verwaltungsrechtlichen Normen verhängen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es im österreichischen Recht keinen spezifischen Begriff des „Pönalisierens“ gibt, vielmehr wird das Prinzip der Strafbarkeit oder Sanktionierung durch die Festlegung strafbarer Handlungen im Strafgesetzbuch und anderen Gesetzen beschrieben und präzisiert.