Im österreichischen Recht versteht man unter einem Schuldanerkenntnis eine einseitige Erklärung, durch die sich jemand verpflichtet, eine bestimmte Schuld zu begleichen. Dieses Anerkenntnis kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen, wobei die schriftliche Form aus Beweisgründen meist bevorzugt wird. Ein Schuldanerkenntnis stellt ein deklaratorisches Rechtsgeschäft dar, das bedeutet, es bestätigt das Bestehen einer bereits bestehenden Schuld oder Verpflichtung. Im Gegensatz dazu würde ein konstitutives Anerkenntnis eine neue Verpflichtung begründen, wobei im österreichischen Recht vor allem das deklaratorische Schuldanerkenntnis von praktischer Relevanz ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) stellt die grundlegende gesetzliche Grundlage für das Schuldanerkenntnis dar. Ein Schuldanerkenntnis erleichtert dem Gläubiger die Durchsetzung seiner Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis. Durch das Anerkenntnis entfällt im Streitfall die Beweislast hinsichtlich der Existenz und des Umfangs der Pflicht des Schuldners. Zudem kann die Verjährung der Forderung durch das Anerkenntnis unterbrochen oder gehemmt werden, was bedeutet, dass der Gläubiger mehr Zeit hat, um seine Ansprüche einzufordern.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Schuldanerkenntnis auch bei Antrag auf einen gerichtlichen Zahlungsbefehl oder im Rahmen eines Vergleichs eine Rolle spielen kann, da es das Vorliegen der Schuld unstrittig macht. Zudem ist das Schuldanerkenntnis auch im Kontext eines Vergleichs von Relevanz, da es die weggefallenen Zweifel am Bestehen oder Umfang einer Schuld darstellen kann.
Zusammengefasst ist das Schuldanerkenntnis im österreichischen Recht ein wichtiges Instrument für Gläubiger, das aufgrund seiner Beweiswirkung und der Auswirkungen auf die Verjährung im Rahmen der Forderungsdurchsetzung eingesetzt wird.