Im österreichischen Recht sind Steuern Abgaben, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen – in der Regel der Bund, die Länder oder Gemeinden – von Personen und Unternehmen einfordert, ohne dass diesen eine unmittelbare, direkte Gegenleistung oder spezielle Zweckbindung gegenübersteht. Die Regelungen über Steuern sind im Wesentlichen im Bundesabgabenordnung (BAO) und anderen Abgabengesetzen zu finden.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) sind Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, die den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Steuern sind somit öffentlich-rechtliche Abgaben, die allgemein erhoben werden, um den Finanzbedarf der öffentlichen Hand zu decken.
Steuern werden in verschiedenen Arten unterteilt, zu denen unter anderem die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer gehören. Eine wichtige Unterscheidung ist dabei zwischen direkten und indirekten Steuern: Direkte Steuern werden vom Steuerpflichtigen direkt an die Finanzbehörden gezahlt (z.B. Einkommenssteuer), während indirekte Steuern über eine dritte Partei erhoben werden, die diese dann an die Behörden weiterleitet (z.B. Umsatzsteuer, die bei jedem Kauf auf den Endkunden übertragen wird).
Ein wesentliches Prinzip des österreichischen Steuerrechts ist die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, was im Einkommenssteuergesetz (EStG) u.a. dadurch zum Ausdruck kommt, dass unterschiedliche Einkommensarten unterschiedlich besteuert werden, und dass auch Freibeträge und Progression gelten, die die tatsächliche finanzielle Situation und Leistungskraft der Steuerpflichtigen berücksichtigen.
Verwaltet und erhoben werden die Steuern von den Finanzämtern, die organisatorische Einheiten des Bundesministerium für Finanzen sind. Sie führen das Einbringen der Steuern durch Bescheide oder Vorauszahlungen durch und sind auch für die Durchführung von Steuerprüfungen zuständig.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Steuern im österreichischen Recht unverzichtbare Instrumente zur Finanzierung der Staatsaufgaben sind und in ihrer Gesamtheit die finanzielle Grundlage für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und die Aufrechterhaltung der staatlichen Infrastruktur darstellen. Dabei sind sie so gestaltet, dass sie allgemeine Lastengleichheit gewährleisten sowie gesellschaftspolitische Lenkungsfunktionen erfüllen können.