Staatenlose

Im österreichischen Recht werden als „Staatenlose“ Personen bezeichnet, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Diese Situation ergibt sich entweder, weil sie nie eine Staatsangehörigkeit erworben haben oder weil sie ihre frühere Staatsangehörigkeit verloren haben, ohne eine neue zu erhalten.

Das relevante gesetzliche Rahmenwerk bietet die rechtliche Grundlage für die Behandlung dieser Personen. Der grundlegende Rechtsakt, der sich mit dem Status von Staatenlosen befasst, ist die Konvention über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954, der Österreich beigetreten ist. Innerhalb des nationalen Rechts haben staatenlose Personen ähnliche Rechte und Pflichten wie andere Ausländer in Österreich, wobei das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) sowie das Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) bedeutend sind.

Gemäß dem Staatsbürgerschaftsgesetz, insbesondere § 10 StbG, haben Staatenlose unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Eine der relevanten Bedingungen für die Einbürgerung ist ein mindestens zehnjähriger Aufenthalt in Österreich, wobei fünf Jahre ununterbrochen und rechtmäßig sein müssen. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt, Unbescholtenheit und Kenntnisse der deutschen Sprache.

Das Fremdenpolizeigesetz (FPG) und das Asylgesetz bieten außerdem Regelungen hinsichtlich des Aufenthalts von Staatenlosen in Österreich. Staatenlose können unter bestimmten Voraussetzungen einen humanitären Aufenthaltsstatus beantragen, wenn sie nicht in der Lage sind, in ein anderes Land zu reisen oder zurückzukehren, da ihnen keines den Schutz bietet, den ein Staatsbürger normalerweise erhalten würde.

Darüber hinaus gelten für staatenlose Personen in Österreich spezifische Regelungen, die darauf abzielen, ihre Rechtsstellung zu stabilisieren und ihnen die Möglichkeit zu bieten, legal im Land zu leben und zu arbeiten, ohne eine anerkannte Staatsbürgerschaft zu besitzen. Diese Regelungen werden im Rahmen der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen umgesetzt, um die Diskriminierung staatenloser Individuen zu verhindern.

Insgesamt zeigt sich, dass das österreichische Recht den Status von Staatenlosen berücksichtigt und Mechanismen bereitstellt, die ihre Integration und den Zugang zu Rechten und Pflichten ähnlich anderer Fremder fördern.

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