Surrogation ist ein Begriff aus dem Recht, der den Austausch eines Gegenstands oder Rechts durch einen anderen bezeichnet. Der ursprüngliche Gegenstand oder das ursprüngliche Recht wird durch ein Surrogat (Ersatz) ersetzt. Surrogation kann in verschiedenen Rechtsbereichen auftreten, darunter Erbrecht, Schuldrecht und Sachenrecht.
Beispiele für allgemeine Surrogation:
- Erbrecht:
Wird ein Erbe verkauft, so tritt der Verkaufserlös als Surrogat an die Stelle des vererbten Gegenstands. Die Erben erhalten also nicht den ursprünglichen Gegenstand, sondern den Gegenwert. - Vertragsrecht:
Wenn ein Gläubiger anstelle der geschuldeten Leistung eine andere Leistung akzeptiert (z. B. eine Sache statt Geld), spricht man von Surrogation (§ 1414 ABGB, Leistung an Zahlungs statt). - Versicherungsrecht:
Wird eine beschädigte Sache durch eine Versicherung ersetzt, tritt die Versicherungsleistung als Surrogat an die Stelle der Sache.
Siehe auch
Dingliche Surrogation