Solawechsel

Der Begriff „Solawechsel“ ist grundsätzlich ein Begriff des deutschen Rechts und bezieht sich auf eine spezielle Art von Wechsel. Im österreichischen Kontext verwendet man allerdings ähnliche Konzepte in einem etwas anderen Rahmen, da sich das österreichische Wechselrecht nach dem Wechselgesetz (WechselG) richtet, welches im Jahr 1930 als einheitliches Wechselgesetz eingeführt wurde.

Ein Wechsel in Österreich ist ein Wertpapier, durch das sich der Aussteller verpflichtet, an den Bezogenen oder dessen Order eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Es gibt zwei Hauptarten von Wechseln: den gezogenen Wechsel und den eigenen Wechsel. Der Eigentümer eines eigenen Wechsels ist ähnlicher dem, was man im deutschen Recht als „Solawechsel“ bezeichnen würde. Bei einem eigenen Wechsel verpflichtet sich der Aussteller selbst zur Zahlung und es gibt keinen dritten Bezogenen.

Laut dem österreichischen Wechselgesetz müssen bestimmte formelle Anforderungen erfüllt sein, damit ein Wechsel gültig ist. Diese sind in den Paragraphen 1 bis 3 WechselG festgelegt und beinhalten unter anderem die Bezeichnung als Wechsel im Text des Dokuments, die unbedingte Anweisung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme, den Namen dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll, den Tag und den Ort der Ausstellung sowie die Unterschrift des Ausstellers.

Der eigene Wechsel wird im Wechselgesetz nicht explizit als „Solawechsel“ bezeichnet, sondern ist eine spezifische Art von Wechsel durch die Natur ihrer Ausstellung und Verpflichtung. In der Praxis könnte man dennoch von einer ähnlichen Funktion und Wirkung sprechen wie dem Solawechsel im deutschen Recht, da in beiden Fällen der Aussteller selbst für die Zahlung verantwortlich ist.

Diese Form des Wechsels kann im Geschäftsverkehr bestimmte Vorteile bieten, unter anderem durch die klare und unbedingte Zahlungspflicht des Ausstellers. Die rechtliche Sicherheit und die einfache Vollstreckbarkeit durch den Wechselprotest sind Gründe, warum dieses Instrument trotz seiner Formulargebundenheit und den relativ strengen Anforderungen in bestimmten Fällen nach wie vor Anwendung findet.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte