In Österreich ist der Begriff „Timokratie“ im rechtlichen Kontext nicht gebräuchlich. Historisch stammt der Ausdruck aus der antiken politischen Philosophie und bezieht sich auf eine Staatsform, in der politische Rechte proportional zum Vermögen eines Bürgers verteilt werden. In der modernen österreichischen Rechtsordnung gibt es jedoch keine entsprechende Regelung oder Rechtsvorschrift, die ein politisches System basierend auf Vermögensbesitz beschreibt oder implementiert. Im österreichischen Rechtssystem gibt es keine spezifische Rechtsordnung oder Paragraphen, die den Begriff „Timokratie“ an sich behandeln. Vielmehr basiert das politische System Österreichs auf demokratischen Prinzipien, die im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) verankert sind.
Österreich ist eine repräsentative Demokratie, in der die grundlegenden Prinzipien wie allgemeines, gleiches, geheimes und persönliches Wahlrecht gelten, wie in den relevanten Artikeln des B-VG festgelegt. Das Wahlrecht ist grundsätzlich unabhängig vom Vermögen, sondern vielmehr an die Staatsbürgerschaft und das Erreichen eines bestimmten Alters gebunden, um sicherzustellen, dass alle Bürger unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Status gleichberechtigt in politischen Prozessen vertreten sind.
Damit wird deutlich, dass der Begriff „Timokratie“ in Österreich kein Bezugspunkt im geltenden Rechtssystem ist, da der Fokus auf demokratischen und egalitären Grundsätzen liegt. Sollten Vermögensunterschiede in politischen Prozessen oder Rechten eine Rolle spielen, wäre dies eher im Rahmen von gesellschaftspolitischen oder soziologischen Analysen als in formalen rechtlichen Strukturen zu diskutieren.