Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Unterhaltspflicht“ die gesetzliche Verpflichtung, für den Unterhalt einer anderen Person zu sorgen. Diese Pflicht ist insbesondere im Familienrecht verankert und betrifft hauptsächlich die Unterhaltspflichten zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Ehegatten.
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Gemäß § 140 ABGB sind Eltern verpflichtet, ihren minderjährigen Kindern den gesamten Lebensunterhalt zu sichern, der nicht nur die Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Obdach umfasst, sondern auch Bildung und Entwicklung im Einklang mit den Lebensverhältnissen der Familie. Diese Pflicht zur Unterhaltsleistung besteht grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes, das heißt, bis das Kind in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. Selbsterhaltungsfähigkeit wird in der Regel angenommen, wenn das Kind eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben kann. Darüber hinaus kann auch für volljährige Kinder eine Unterhaltspflicht bestehen, insbesondere wenn sie sich in Ausbildung befinden und diese zielstrebig und in angemessener Zeit verfolgen.
Im Hinblick auf die Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten ist § 94 ABGB maßgeblich. Ehegatten sind einander zu Beistand verpflichtet und haben gemeinsam zur Deckung der ehelichen Bedürfnisse beizutragen. Dies schließt auch den Unterhalt während aufrechter Ehe ein. Im Hinblick auf eine Scheidung regelt das ABGB, unter welchen Bedingungen ein Ehegatte nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt hat. Maßgebliche Faktoren sind hierbei die Aufteilung der ehelichen Lebensgemeinschaft und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten.
Zusätzlich können in speziellen Situationen auch weitergehende Unterhaltspflichten bestehen, zum Beispiel zwischen Lebensgefährten oder Verwandten in gerader Linie, wobei die Anforderungen und Voraussetzungen in solchen Fällen gesondert geprüft werden müssen.
Insgesamt ist die Unterhaltspflicht ein zentraler Bestandteil des österreichischen Familienrechts, der sicherstellen soll, dass hilfsbedürftige Angehörige während und nach bestimmten familiären Beziehungen abgesichert sind. Die genaue Ausgestaltung und Höhe des Unterhaltes richtet sich nach den individuellen Umständen des Einzelfalls, einschließlich der Bedürfnisse der unterhaltsberechtigten Person und der Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person.