Im österreichischen Recht ist ein Vermieter eine natürliche oder juristische Person, die einer anderen Person (dem Mieter) den Gebrauch einer Sache, in der Regel einer unbeweglichen Sache wie Wohnraum oder Geschäftsräume, gegen Entgelt, also Miete, überlässt. Die zentralen Regelungen zum Mietrecht finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie im Mietrechtsgesetz (MRG).
Nach dem ABGB, insbesondere § 1090 ff., ist der Mietvertrag ein Vertrag, durch den der Vermieter dem Mieter den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit gegen Entgelt überlässt. Der Vermieter muss die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand übergeben und den Gebrauch während der Mietdauer ermöglichen. Dies umfasst auch die Verpflichtung des Vermieters, notwendige Erhaltungsarbeiten durchzuführen, um die Mietsache in einem nutzbaren Zustand zu halten.
Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt spezifische Aspekte des Mietrechts für bestimmte Mietobjekte, insbesondere im Wohnbereich. Es definiert unter anderem die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter, die Mietzinsbildung und die Kündigung von Mietverträgen. Wichtige Paragraphen des MRG umfassen Bestimmungen über die Erhöhung des Mietzinses und die Möglichkeit des Vermieters, den Mietvertrag aus bestimmten Gründen zu kündigen.
Ein weiterer essenzieller Aspekt im österreichischen Mietrecht ist die Kaution. Der Vermieter ist berechtigt, eine Sicherstellung für eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen zu verlangen. Dieser Betrag wird bei ordnungsgemäßem Ablauf des Mietverhältnisses und ohne offene Forderungen an den Mieter zurückerstattet.
Zusammenfassend ist der Vermieter im österreichischen Recht eine zentrale Figur im Mietverhältnis, die sowohl Rechte als auch Pflichten gegenüber dem Mieter hat, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen beiden Parteien zu gewährleisten.