Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen Schuldrecht schuldrechtlichen Vertrag mit dem Ziel des Eigentum swechsels an einer Sache oder des Inhaber wechsels an einem Recht, wobei der Wechsel entgeltlich erfolgt, also eine Gegenleistung, regelmäßig in Form einer Geldzahlung erfordert. Die Vertragsparteien werden als “Verkäufer“ und “Käufer“ bezeichnet.
Abgrenzung
Werkvertrag
Stellt der Werkunternehmer auch das Material zur Verfügung, so ist es ein Kaufvetrag nach ABGB. Wird es aber speziell nach den Bedürfnissen des Werkbestellers angefertigt, so ist es ein Werkvertrag.
Siehe auch
- Zum internationalen Warenkauf: UN-Kaufrecht
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufpreis 06.11.2014
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