Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Aktes mit geltendem Recht. Der Rechtsbegriff findet Anwendung in allen Situationen, bei denen Entscheidungen mit Rechtswirksamkeit getroffen werden, z. B. im Verwaltungsrecht, im Staatsrecht und in der Rechtsprechung.
Verwaltungsrecht
Die Rechtmäßigkeit im Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeinen Verwaltungsrecht ist das Handeln durch einen Amtsträger oder eine Behörde sowie die rechtsfehler- und ggfs. ermessensfehlerfreie Anwendung des Rechts.
Maßnahme Maßnahmen Verwaltungsakte können auf dem Verwaltungsgerichtsweg auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.
Legislative und Judikative
Auch Gesetze, Verordnungen und andere Normen müssen rechtmäßig zustande kommen und dem Recht entsprechen, da sie sonst durch ein Gericht für unwirksam erklärt werden können.
Abgrenzung
Die Rechtswidrigkeit ist das Gegenteil der Rechtmäßigkeit.
Siehe auch
- Legalität, Legitimität
Literatur
- Alexander Classen: “Interessenvertretung in der Europäischen Union. Zur Rechtmäßigkeit politischer Einflussnahme“, Springer VS, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-658-05410-6
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtm%C3%A4%C3%9Figkeit 06.11.2014
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