Ius soli auch Jus soli oder selten ius terrae; lat. ius soli „Recht des Bodens“ bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden. Es wird daher auch als Geburtsortsprinzip auch Geburtsort oder Territorialprinzip bezeichnet und knüpft die Rechtsfolgen an ein leicht verifizierbares Ereignis an. Das Ius soli ist in seiner Reinform streng, formal und einfach. Hierbei ist ohne Belang, welche Staatsangehörigkeit die Eltern besitzen.Helgo Eberwein, Eva Pfleger: Fremdenrecht für Studium und Praxis. LexisNexis, Wien 2011, ISBN 978-3-70075-010-9.
Das Abstammungsprinzip Ius sanguinis ist ein anderes, meist parallel geltendes Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs und an die Staatsbürgerschaft der Eltern gebunden.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Ius_soli 11.12.2014
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