Die Räumungsklage ist ein Mittel des/der Vermieters/Vermieterin, die zur sofortigen Auflösung eines Mietverhältnisses führt. Passivlegitimiert sind all jene, die die Wohnung nützen also:
- Untermieter
- Ehemalige Lebenspartner
- Personen, denen das Wohnen gegen jederzeitigen Widerruf gestattet wurde.
Die Räumungsklage ist aus unterschiedlichen Gründen möglich:
- Sollten die Vermieter ein Mietverhältnis aufgrund außergerichtlicher Erklärung der sofortigen Vertragsauflösung gemäß § 1118 ABGB beenden wollen und die Mieter dies nicht akzeptieren beziehungsweise nicht ausziehen
- Sollten Gründe für eine sofortige Vertragsauflösung vorliegen § 1118 ABGB, sich die Vermieter jedoch eine vorherige Erklärung der vorzeitigen Vertragsauflösung ersparen wollen. In diesem Fall gilt die Räumungsklage gleichzeitig als Abgabe der Erklärung zur Vertragsauflösung
- Sollte jemand keinerlei Recht auf Benützung der Wohnung haben etwa durch Ablauf eines befristeten Mietverhältnisses oder bei mangelndem gültigen Mietvertrag.