legale Einreise

Im globalen Kontext, Einreise eines Ausländers in ein ausländisches Land unter Beachtung der erforderlichen Voraussetzungen für die legale Einreise in das Aufnahmeland. Im Schengen-Kontext, und für einen Aufenthalt von nicht mehr als 3 Monaten im Sechsmonatszeitraum, die Einreise eines Drittstaatsangehörigen in einen Schengen-Mitgliedstaat, der Art.5 des Schengener Grenzkodexes erfüllt.

Unterbegriff(e)

  • Zulassung zum Hoheitsgebiet

Verwandte(r) Begriff(e)

  • EU-Außengrenze
  • EU-Binnengrenze
  • Grenzkontrolle
  • irreguläre Einreise
  • Schengener Grenzkodex
  • Verweigerung der Einreise

Quelle

  • Globaler Kontext: abgeleitet vom EMN anhand der Definition von „Einreise“ im IOM Glossary on Migration, 2. Aufl. 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar) und anhand der Definition von „illegaler Einreise“ im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und dessen Protokollen (nicht auf Deutsch verfügbar) Schengen-Kontext: Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 5 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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