Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Die Kommission konsultiert bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften Vertreter der Interessengruppen (z. B. Verbraucherverbände bei der Lebensmittelgesetzgebung), der Privatwirtschaft oder Experten der Landesregierungen. Diese stellen sicher, dass die Kommission die Bedenken der von den neuen Rechtsvorschriften betroffenen Gruppen kennt.

Der Rat wird bei der Vorbereitung seiner Entscheidungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen unterstützt. Die Existenz einiger Ausschüsse ist bereits in den Verträgen vorgesehen (Ausschuss für Innere Sicherheit, Artikel 71 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), während andere Ausschüsse für Einzelfälle eingesetzt werden. Diese Ausschüsse setzen sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten sowie einem Mitglied der Kommission zusammen.

Wenn die EU einen Rechtstext annimmt, legt sie die allgemeinen Grundsätze fest, die eingehalten werden müssen. Zur Umsetzung sind unter Umständen genauere Durchführungsmaßnahmen erforderlich. Der Rechtsakt sieht dann möglicherweise vor, dass bei der Kommission ein Ausschuss eingesetzt wird, der die entsprechenden Entscheidungen zu treffen hat. Die EU-Mitgliedstaaten benennen Sachverständige, die unter Vorsitz eines Vertreters der Kommission zusammentreffen.

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