Das Double Opt-in-Verfahren ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Newsletter-Anmeldung neuer Abonnent:innen nicht explizit vorgeschrieben. Dennoch könnte das Nichtverwenden dieses Verfahrens gegen die DSGVO verstoßen.
Es wird dringend empfohlen, dass alle Newsletter-Versender das Double Opt-in-Verfahren anwenden, um sicherzustellen, dass eine eindeutige Zustimmung zum Empfang der Newsletter vorliegt. Diese ausdrückliche Zustimmung ist essenziell, um den datenschutzkonformen Versand von E-Mails nachweisen zu können. Ein solcher Nachweis ist mit dem Single Opt-in-Verfahren nicht möglich, da hierbei jede:r Nutzer:in beliebige E-Mail-Adressen in das Anmeldeformular eingeben kann. Durch die Anwendung des Double Opt-ins können Versender:innen im Streitfall vor Gericht belegen, dass sie sich aktiv für den Schutz der Empfängerdaten eingesetzt haben.