VKI: Klage gegen Verbund zur „Wertsicherungsklausel“ für Strompreise

Zulässigkeit der aktuell verwendeten Preisänderungsklausel soll gerichtlich geklärt werden

Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist in letzter Zeit mit massiven Beschwerden zu Preiserhöhungen von Energieanbietern konfrontiert. Nicht zuletzt sorgte die Preiserhöhung bei der Verbund AG (Verbund) für Aufsehen. Konsumentinnen und Konsumenten beklagen, dass der Energieanbieter, der „100 % aus österreichischer Wasserkraft“ anpreist und große Strommengen aus Wasserkraft erzeugt, seine Preise an einen vom Börsenkurs abhängigen Index bindet. Der VKI strengt daher – im Auftrag des Sozialministeriums – eine gerichtliche Klärung an, ob eine solche Preisgestaltungsklausel zulässig ist. Eine Klage wurde bereits eingebracht.

Seit Herbst 2021 zeigt sich ein massiver Anstieg der Großhandelspreise für Energie. Auf Grund dieser aktuellen Marktentwicklung hat der Verbund im März 2022 angekündigt, u.a. die Stromtarife für seine Haushaltskunden per 1.5.2022 zu erhöhen. Die Preiserhöhung basiert nach Angaben der Verbund AG auf dem von der Österreichischen Energieagentur ermittelten und veröffentlichten Index für Strom (ÖSPI).

Der Verbund hat dazu in seinen AGB mit Verbrauchern eine „Wertsicherung“ des verbrauchsabhängigen Arbeitspreises nach dem Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) vereinbart. Dieser Index wird nach einer standardisierten Methode und auf Basis der Notierungen an der Energie-Börse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig von der Österreichische Energieagentur berechnet. Der ÖSPI zeigt daher an, um wie viel Prozent sich der Einkaufspreis für Strom im kommenden Monat gegenüber der Basisperiode, dem Vormonat und dem Vorjahr auf Grundlage eines fiktiven Beschaffungsverhaltens verändert. Genau diese Großhandelspreise für Strom und Gas sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen.

In der Folge häuften sich Beschwerden von Konsumenten, insbesondere darüber, dass der Verbund mit 100 Prozent Strom aus heimischer Wasserkraft geworben hatte. „Für viele Konsumentinnen und Konsumenten ist es vollkommen unverständlich, warum der Verbund seinen Preis an einen Börsenpreis bindet, obwohl er den Strom für Haushaltskunden wohl zu einem überwiegenden Teil selbst produziert und durch die gesteigerten Preise erhebliche Übergewinne erwirtschaftet hat“, erklärt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, den Unmut. Der Gewinn des Verbund-Konzerns stieg im Vorjahr nach Medienmeldungen um über 38 Prozent auf 874 Millionen Euro.

Der VKI hat die Preisanpassungsklausel des Verbunds umfassend geprüft. „Wir sind dabei zur Ansicht gelangt, dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom Verbund verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt. Wir haben daher zur gerichtlichen Überprüfung dieser Klausel eine Klage eingebracht“, erklärt Hirmke das Vorgehen des VKI.

Mit dieser Klage soll auch grundsätzlich geklärt werden, inwieweit derartige Wertsicherungsklauseln zulässig sind. „Gerade in Zeiten hoher Inflation und steigender Preise spielen Preisanpassungsklauseln für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Unternehmen, eine immer wichtigere Rolle. Wir erwarten uns von dieser Klage eine Klarstellung, welche Grundvoraussetzung eine Wertsicherungsklausel im Konsumentenvertrag erfüllen muss“, ergänzt Hirmke.

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