Das Medizinproduktegesetz schützt nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch Einzelne
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) vertritt die Interessen von rund 2000 Frauen, die durch einen Bruch von Plastik-Armen der fehlerhaften Verhütungsspiralen von Eurogine geschädigt wurden. Frauen klagen zum einen den Hersteller Eurogine, aber auch die Republik Österreich aus der Amtshaftung. Der Vorwurf lautet: Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat vor diesen Spiralen viel zu spät und viel zu leise gewarnt.
In erster Instanz wurde die Klage gegen die Republik Österreich mit dem Argument abgewiesen, das Medizinproduktegesetz (MPG) schütze nur die Allgemeinheit und nicht auch Einzelne.
Das Oberlandesgericht Wien hat dieses Urteil soeben aufgehoben, sieht sehr wohl auch Einzelne durch das MPG geschützt und hat die ordentliche Revision zu dieser Frage zugelassen.
„Die Grundfrage, ob Schutzgesetze wie das MPG aber etwa – in Sachen Ischgl 2020 – auch das Epidemiegesetz nur die Allgemeinheit oder auch zumindestens Einzelne mit-schütze, wird letztlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu entscheiden sein,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Aber die geschädigten Frauen haben nun einen Ausblick, ihre Schäden doch von der Republik ersetzt zu bekommen.“