Keine Akteneinsicht und/oder Übersendung an Verfahrensparteien von Rechtsmittelakten

Die Frage der Gewährung einer Akteneinsicht richtet sich auch bei R- und Ob-Akten nicht nur nach § 219 ZPO, §§ 22, 141 AußStrG, sondern auch nach § 170 Geo.

Im Hinblick auf § 170 Geo wären selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Akteneinsicht nach § 219 ZPO, §§ 22, 141 AußStrG sämtliche Beratungsprotokolle und Abstimmungsvermerke, Aufzeichnungen des Berichterstatters, Entscheidungsentwürfe und Anmerkungen, die auf die innere Willensbildung sowie die Person des Berichterstatters Rückschlüsse zulassen, weiters Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern sowie das Original der Entscheidungsbegründung von der Akteneinsicht ausgenommen. Dem Akteneinsichtsbegehren könnte nur mit diesen Einschränkungen stattgegeben werden, sodass – in tatsächlicher Hinsicht – lediglich ein insoweit „inhaltsleerer“ Rechtsmittelakt verbliebe, weil der Akteneinsicht Nehmende nur jene „Entscheidung“ sehen würde, deren Ausfertigung den Parteien ohnedies zugestellt wurde.

Für einen Anspruch auf Übersendung des Aktes an eine Verfahrenspartei (und damit erst recht an einen Dritten) oder deren rechtsfreundliche Vertretung zwecks Vornahme der Akteneinsicht lässt sich keine Rechtsgrundlage finden. Im Übrigen – dies bezogen auf R- und Ob-Akten – könnte an einer Übersendung „inhaltsleerer Akten“ selbst an ein anderes Gericht zum Zweck der Akteneinsicht kein Interesse bestehen.

Zum Volltext im RIS.

Teilen   

Werbung

Kanzlei-Empfehlung

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte