Das neue Informationsfreiheitsgesetz und das Amtsgeheimnis

Ende Jänner verabschiedete der Nationalrat das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das ab September 2025 gelten soll. Mit diesem Gesetz ist das Aus für das österreichische Amtsgeheimnis besiegelt. Stattdessen gewährt das neue Gesetz jedem Individuum und jeder Organisation ein Recht auf Zugang zu staatlichen und zu bestimmten unternehmerischen Informationen.

Informationsfreiheitsgesetz statt Amtsgeheimnis

Nach dem neuen Gesetz sind öffentliche Stellen ab September 2025 dazu verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse (zB beauftragte Gutachten, Studien und Verträge) proaktiv zu veröffentlichen und über ein zentrales Informationsregister zugänglich zu machen. Zudem müssen öffentliche Verwaltungsstellen und bestimmte Unternehmer Bürgern, Journalisten und NGOs auf Anfrage Informationen zu Vorkommnissen innerhalb ihres Wirkungs- bzw Geschäftsbereichs erteilen. Natürlich gibt es hier auch Ausnahmen.

Informationsfreiheit gegenüber kleinen Gemeinden

Auch bei Gemeinden heißt es künftig: Informationsfreiheitsgesetz statt Amtsgeheimnis. Allerdings sind Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern von der proaktiven Informationspflicht ausgenommen. Auch kleine Gemeinden müssen aber innerhalb von vier Wochen (mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere vier Wochen) individuelle Anfragen von Bürgern, Journalisten oder NGOs beantworten.

Auskunftsverweigerung aus bestimmten Gründen

Auskünfte können weiterhin verweigert werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre, ein erheblicher finanzieller Schaden droht, eine Entscheidung noch in Vorbereitung ist oder die Interessen Dritter schwerer wiegen als das öffentliche Informationsinteresse. Zudem müssen extrem zeitaufwändige und offensichtlich unbegründete Anfragen nicht beantwortet werden. Zusätzliche spezifische Beschränkungen sind für staatliche Unternehmen und Interessenvertretungen vorgesehen.

Verfassungsänderung: Informationsfreiheit statt Amtsverschwiegenheit

Die Amtsverschwiegenheit wird vollständig aus der Verfassung gestrichen, stattdessen erhalten die Bürger ein Recht auf Information gegenüber dem Staat. Ebenso werden staatliche Unternehmen, Stiftungen, Fonds und gesetzliche Interessenvertretungen zukünftig zu mehr Transparenz verpflichtet.

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