Pünktlichkeit im Bahnverkehr in Österreich 2023

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hat ihren Pünktlichkeitsbericht für den österreichischen Bahnverkehr im Jahr 2023 veröffentlicht

Wien (OTS) – Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen, Wetterextremen, Bautätigkeiten und verspäteten Zugübergaben konnte die Pünktlichkeit insgesamt auf einem hohen Niveau gehalten werden. 

Pünktlichkeit im Fernverkehr

Die WESTbahn war mit einer Pünktlichkeit von 83,7 Prozent das pünktlichste Unternehmen im Fernverkehr. Im Vergleich zum Vorjahr musste das Unternehmen jedoch einen Rückgang der Pünktlichkeit von 88 Prozent auf 83,7 Prozent hinnehmen. Maßgeblich dafür war die Erweiterung des Streckennetzes nach Innsbruck bzw. Bregenz und daraus resultierende verspätete Zugübergaben aus dem Ausland. Die ÖBB-Personenverkehr erreichte 2023 einen Pünktlichkeitsgrad von 80,3 Prozent (2022: 81,4 Prozent). Der Rückgang ist auf Fahrzeugmangel, Wetterereignisse (Wintereinbruch im Dezember), verspätete Zugübergaben aus dem benachbarten Ausland sowie Baustellen, wie etwa im „deutschen Eck“ zurückzuführen. Der zwischen Prag, Wien und Budapest verkehrende RegioJet verzeichnete in Österreich eine Pünktlichkeit von 64,4 Prozent und war damit das unpünktlichste Bahnunternehmen im Fernverkehr (2022: 53,7 Prozent).

Pünktlichkeit im ÖBB-Nahverkehr bei 94,2 Prozent

Im gesamten Nahverkehr der ÖBB-Personenverkehr lag die für die fahrgastrechtliche Entschädigung relevante Pünktlichkeit der Züge 2023 bei 94,2 Prozent. Als pünktlich gilt ein Zug bei der Auswertung, wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist. Züge ab fünf Minuten und 30 Sekunden Verspätung, Zugausfälle und ungeplante Schienenersatzverkehre werden als unpünktlich gewertet.

Die Hauptgründe für unpünktliche Züge waren eine Zunahme der Fahrgastzahlen, Fahrzeugmangel, Wetterereignisse wie der Wintereinbruch im Dezember 2023 sowie verspätete Zugübergaben aus dem Ausland. Besonders herausfordernd war der Dezember, in dem aufgrund der starken Schneefälle viele Züge verspätet waren oder ausfielen.

Österreichische Bundesländer im Überblick

Die Züge in Vorarlberg waren 2023 erneut am pünktlichsten, mit einer Pünktlichkeit von 96,6 Prozent. Den letzten Platz im Pünktlichkeitsranking verzeichnet Oberösterreich mit einer Pünktlichkeit von 92,7 Prozent im Nahverkehr der ÖBB-Personenverkehr.

Entschädigung bei Jahreskarten

In Österreich werden einerseits das KlimaTicket Österreich, ein Produkt der One Mobility Ticketing GmbH, und andererseits die regionalen Klimatickets bzw. Strecken-Jahreskarten der sieben Verkehrsverbünde angeboten. Letztere gelten nur im jeweiligen Verkehrsverbund (z. B. VVT in Tirol) oder auf der ausgewählten Strecke.

Bei Jahreskarten wird nicht die einzelne verspätete Fahrt entschädigt. Stattdessen wurde gesetzlich ein Pünktlichkeitsgrad festgelegt, bei dessen Unterschreitung in einem Gültigkeitsmonat eine pauschalierte Entschädigung erfolgt. Diese wird nach Ablauf der Geltungsdauer der Jahreskarte geleistet. Es steht Betroffenen in einem Monat ein Anspruch von zehn Prozent der Entschädigungsbasis zu. Als Entschädigungsbasis gilt der für das Bahnunternehmen anteilige Ticketpreis abzüglich der Preisanteile für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr (Busse) bzw. dem Stadtverkehr. Erstattungsbeiträge von unter vier Euro können von einer Auszahlung ausgeschlossen werden (Bagatellgrenze).

Der gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad ist je nach Jahreskarte unterschiedlich. Für das Klimaticket Österreich gilt ein monatlicher Pünktlichkeitsgrad von mindestens 93 Prozent für alle Züge im Regional- und Fernverkehr. Für die regionalen Klimatickets bzw. Strecken-Jahreskarten der sieben Verkehrsverbünde gilt ein monatlicher Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent für Züge im Regionalverkehr. Der tatsächlich erreichte Pünktlichkeitsgrad für das KlimaTicket Österreich lag über das gesamte Jahr 2023 gesehen bei 94,6 Prozent. In den Monaten Juli, August, September und Dezember lag der tatsächlich erreichte Pünktlichkeitsgrad unter dem gesetzlich festgelegten.

Über die apf:

Die apf ist die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs-, innerstädtischen und Flugverkehr.

Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit ist sie für die Klärung von Fahr- und Fluggastbeschwerden mittels außergerichtlicher Streitbeilegung verantwortlich und verhilft Reisenden im Streitfall mit einem Unternehmen kosten- und provisionsfrei zu ihrem Recht.

In ihrer Funktion als Durchsetzungsstelle informiert die apf Fahr- und Fluggäste im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugbereich über ihre Rechte, prüft die Einhaltung der in den EU-Verordnungen verankerten Fahr- und Fluggastrechte und setzt, wenn nötig, weitere Schritte, um die betroffenen Unternehmen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen.

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