VKI: EVN-Preiserhöhung vom 01.09.2022 unzulässig

Oberlandesgericht Wien bestätigt Entscheidung der ersten Instanz

Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) geklagt. Gegenstand waren zwei unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffend eine Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen. Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab der Klage statt und erkannte in seinem Urteil beide Klauseln für rechtswidrig. Jetzt bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Wien (3 R 92/24g) die Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die EVN hatte Mitte August eine Preisänderung für Strom und Gas per 1. September 2022 in den Raum gestellt. Als maßgebliche Indizes wurden auf den Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) bzw. den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) verwiesen. Die Formulierung der Klauseln in den Allgemeinen Lieferbedingungen erweckte zwar den Eindruck, dass sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen möglich seien. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch bereits klar, dass eine erhebliche Preiserhöhung erfolgen würde, weil die maßgebenden Indexwerte schon bekannt waren. So wurden im September 2022 die bestehenden Gas- und Strompreise durch die EVN um fast 150 Prozent angehoben.

„Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen dem Transparenzgebot entsprechen, also so verfasst sein, dass Inhalt und Tragweite für Verbraucher:innen durchschaubar sind“, erläutert VKI-Jurist Dr. Maximilian Eder. Wie zuvor bereits das LG Wiener Neustadt urteilte auch das OLG Wien, dass die Preisänderungsklauseln der EVN in die Irre führend und daher unzulässig sind.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die EVN kann Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) erheben. Sofern die Entscheidung des OLG Wien rechtskräftig werden sollte oder der OGH diese bestätigt, stehen betroffenen Verbraucher:innen nach Auffassung des VKI Rückzahlungsansprüche für die aufgrund der unzulässigen Preiserhöhung gezahlten Mehrbeträge gegen die EVN zu. Der VKI sieht die EVN am Zug, “den Kund:innen nun umgehend Rückzahlungen anzubieten”, so Eder abschließend.

SERVICE: Eine ausführliche Zusammenfassung des Urteils gibt es auf www.vki.at/evn-preiserhoehung-september2022

Teilen   

Werbung

Kanzlei-Empfehlung

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte