AK: Auch das Christkind verdient eine zweite Chance

Was KonsumentInnen zu Umtausch, Gewährleistung, Garantie und Gutscheinen wissen sollten, damit es kein böses Erwachen gibt

Wien (OTS) – Weihnachten steht vor der Tür – aber: auch das Christkind kann einmal dane-bengreifen. Die AK hat Tipps für „Late Xmas-Shopper“: Umtauschen nach Weihnachten – dafür gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Aber oft wird der Umtausch in Kulanz gewährt – auf die Rechnung schauen. Vereinbaren Sie heu-er längere Fristen. Anders, wenn das Geschenk defekt ist, dann Gewährleis-tungsanspruch beim Händler einfordern. Bei Gutscheinen auch auf Fristen ach-ten, bald einlösen.

„Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Viele Händler räumen freiwillig einen Umtausch ein“, weiß AK Konsumentenschützerin Emanuela Prock. „Unbedingt Rechnung aufheben. Falls der Umtausch nicht auf der Rechnung steht, darauf vermerken lassen. Vereinbaren Sie heuer längere Fristen, damit genügend Zeit bleibt, in Ruhe etwas Anderes auszusuchen.“ Wer etwas umtauscht, kann sich in der Regel eine andere Ware aus-suchen. Geld gibt es üblicherweise nicht zurück. Findet man nichts, erhält man einen Gutschein.

Wenn das Geschenk einen Mangel aufweist, gibt es ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung. Vorausgesetzt der Mangel war im Zeitpunkt des Kaufes bzw. bei der Übergabe bereits vorhanden. Dann muss der Händler die Ware bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen. Ist das nicht möglich, kann eine Preisminderung gefordert oder – sofern kein geringfügiger Mangel vorliegt – das Geld zurückverlangt werden. „Zuständig ist Ihr Vertragspartner, machen Sie die Mängel beim Händler schriftlich und eingeschrieben geltend“, rät Prock.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers, es kann auch der Händler sein. Es handelt sich um eine vertraglich vereinbarte Haftungsübernahme, ohne eine entsprechende Garantieerklärung besteht daher auch kein Garantieanspruch.

Gutscheine unterm Christbaum? Gutscheine sind generell 30 Jahre lang gültig, bestä-tigte der Oberste Gerichtshof. Eine Verkürzung ist zwar möglich – aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund des Unternehmers. Nach Ablauf einer unzulässigen Befristung können Gutscheine nun nicht mehr für wertlos erklärt werden. Der Gutschein muss verlängert oder der Kaufpreis zurückerstattet werden. Problematisch: Wenn der Gut-scheinaussteller pleitegeht, sind die Gutscheine de facto wertlos. Bei einer Konkursforderung lohnt es sich oft nicht, den Anspruch angesichts geringer Quoten und Gerichtskosten anzumelden. „Am besten: Gutscheine immer im Geldbörsel haben und möglichst rasch einlösen.“

Bei Onlinekäufen gibt es grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht – davon gibt es jedoch Ausnahmen, etwa bei entsiegelten CDs, DVDs und Konzerttickets. Werden KonsumentInnen über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.

(Forts.)

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW0001

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

artlaw-logo
Partner-Profile

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter