Anderl: „Eine verdiente Mitarbeiterin ekelt man nicht einfach raus!“
Wien (OTS) – Tamara R. nimmt als Controllerin ihre Arbeit sehr genau:
„Meine Buchhaltung muss stimmen!“ Und so war sie bereits fünf Jahre für eine von mehreren Firmen desselben Eigentümers tätig, als sie entlassen wurde. Begründung: Sie verweigere sich einem Gespräch über eine einvernehmliche Auflösung. Sie klagte mithilfe der AK und behielt ihre Arbeit. AK Präsidentin Renate Anderl: „Der Umgang mit der Frau war unter aller Kritik. Eine verdiente Mitarbeiterin ekelt man nicht einfach raus!“
Die Probleme begannen im Herbst 2019 mit einem Wechsel in der Geschäftsführung, da bekam die Arbeitnehmerin „ein schlechtes Bauchgefühl“. Der Qualität ihrer Arbeit war sie sich sicher, schließlich hatte sie dem Unternehmen bis dahin schon fünf Jahre gute Dienste geleistet. „Aber ich habe Migräne. Wenn ich einen Anfall habe, hänge ich 24 Stunden am Klo. Das kostet mich jedes Mal vier bis fünf Kilo. Ich hatte Angst gekündigt zu werden, wenn die Migräneanfälle zu häufig werden.“
Tamara R. holte sich die Bestätigung, um aufgrund dieser Migräneanfälle und anderer Umstände zum Kreis der begünstigt Behinderten mit einem besonderen Kündigungsschutz zu zählen. Das bedeutet: Der Arbeitgeber konnte Tamara R. nicht mehr einseitig kündigen. Nur bei einer Zustimmung der Arbeitnehmerin zu einer einvernehmlichen Lösung hätte das Dienstverhältnis aufgelöst werden können. Sonst unterliegt eine Auflösung den strengen Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes und könnte nur mit Zustimmung des Behindertenausschusses aus schwerwiegenden Gründen beendet werden.
Und tatsächlich: Im Jänner wurde ihr gesagt, sie würde eine Stelle in einem anderen Unternehmen desselben Eigentümers bekommen und sie solle schon einmal die „Einvernehmliche“ unterschreiben. Tamara R. war auf der Hut, ließ sich bei der AK beraten und unterschrieb nicht:
„Warum sollte ich das tun, wenn ich nichts Schriftliches für die andere Stelle habe?“ Darauf wurde die Arbeitnehmerin unter Druck gesetzt – für einen Menschen mit Migräne doppelt schwer. Tamara R. wurde krank.
Nach drei Monaten wollte ihr Arzt sie eigentlich noch immer nicht gesundschreiben, aber Tamara R. bestand darauf, wieder arbeiten zu gehen – und wurde schließlich fristlos entlassen. Begründung: Die Arbeitnehmerin habe sich vertrauensunwürdig verhalten, da sie nach der Krankmeldung weitere Gespräche über eine einvernehmliche Auflösung verweigerte. Die Arbeitnehmerin nahm die Entlassung nicht hin, sondern klagte mithilfe des Rechtsschutzes der Arbeiterkammer. Das Gericht gab Tamara R. Recht. Sie sagt: „Ich habe noch sechseinhalb Jahre bis zur Pension, ich brauche die Arbeit!“
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