AK Präsidentin Anderl: „Arbeitsrecht gilt auch während der Coronakrise!“
Wien (OTS) – Insgesamt 14.100 Euro Kündigungsentschädigung musste ein Zahnarzt nachzahlen, der während des Lockdowns im März von zwei seiner Angestellten verlangte, dass sie sich trotz Corona-Symptomen gesundschreiben lassen sollten. Er wollte das Entgelt im Krankenstand nicht weiterzahlen und entließ die beiden Frauen fristlos. Begründung: „Ich erwarte, dass Sie mich in der Krise unterstützen!“ Die beiden Frauen gingen zur AK. Präsidentin Renate Anderl:
„Loyalität ist schön und gut, aber das ist keine Einbahnstraße von Arbeitnehmer zu Chef und sie hebelt auch nicht einfach das Gesetz aus. Arbeitsrecht gilt auch während der Coronakrise!“
Der Zahnarzt wollte für die beiden Arbeitnehmerinnen Kurzarbeit beantragen, während der verhältnismäßig kurzen Zeit eines Krankenstands gibt es jedoch kein Fördergeld dafür, bei längeren Krankenständen springt ohnedies die Gesundheitskasse ein. Der Zahnarzt wollte aber sofort kassieren und verlangte, dass sich die beiden Angestellten trotz Coronasymptomen gesundschreiben lassen.
Dabei pochte er auf die Loyalität der Angestellten: „…ich erwarte sehr wohl, dass Sie mich in der Krise unterstützen… Wenn Ihnen die Existenz Ihres Arbeitsplatzes am Herzen liegt, können Sie nicht erwarten, dass ich die wirtschaftlichen Belastungen alleine trage und das volle Gehalt weiterbezahlen kann. Aus diesem Grund kommt auch eine Kurzarbeit nicht mehr in Frage. Erstens ist nicht abzuschätzen, wann Sie wieder gesund sein werden und zweitens sind weitere Krankenstände nicht ausgeschlossen in denen ich ebenfalls keine Förderung bekäme“, schrieb der Zahnarzt in einer WhatsApp-Nachricht – mit der er die Angestellte, die seit 1992 mit ihm zusammenarbeitete, fristlos entließ.
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