AK Klein: ArbeitnehmerInnen brauchen Rechtssicherheit nach den Massentestungen!

Sofortige schriftliche Bestätigungen über positive Tests und Quarantäne sind ebenso notwendig wie Klarheit über den Heimweg nach positiver Testung

Wien (OTS) – ArbeitnehmerInnen geraten nach Corona-Testungen oft in gröbere Probleme am Arbeitsplatz, wenn die Quarantäne-Bescheide nicht oder stark zeitverzögert zugestellt werden. Ohne den Bescheid bekommen die Arbeitgeber keine Refundierung des Gehalts für die Quarantänezeit. Das macht viele Arbeitgeber nervös, die dann verlangen, trotz Infektion(sverdachts) in die Arbeit zu kommen oder Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren. Wenn jetzt nach den Massentestungen zigtausende Menschen als positiv oder Kontaktpersonen festgestellt werden, ist die rechtzeitige Bescheidausstellung völlig unrealistisch. Um Vertrauen in die nachfolgende Bescheidausstellung bei ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen herzustellen, müssen wenigstens formlose schriftliche Bestätigungen – gerne per SMS oder E-Mail – unmittelbar nach positiver Testung oder Feststellung der Kontaktpersoneneigenschaft ausgestellt werden.

„Schon bisher haben sich viele Menschen bei uns gemeldet, die als Covid19-positiv oder
-Kontaktperson nur telefonisch mitgeteilt bekommen zu Hause zu bleiben. Das kann ein telefonischer Quarantäne-Bescheid sein oder eine bloße Mitteilung der Gesundheitshotline 1450. Die Behauptung dieser telefonischen Information reicht aber vielen Arbeitgebern nicht“, berichtet AK Direktor Christoph Klein. „Besonders tückisch ist die Regelung, dass eine mit telefonischem Bescheid verhängte Quarantäne automatisch nach 48 Stunden endet. Die Leute gelten dann rechtlich als Corona-negativ, auch wenn sie noch mitten in der hochinfektiösen Zeit stecken!“

Klein fordert, dass sofort nach einer positiven Testung und auch sonst immer dann, wenn die Menschen von einer Behörde oder der Hotline 1450 oder vom Testpersonal angehalten werden, in Quarantäne zu gehen, eine schriftliche Bestätigung darüber ausgestellt wird, und zwar rasch und unbürokratisch: „Wer sich testen lässt und den Anweisungen von 1450 oder anderen Personen folgt, dem dürfen keine negativen rechtlichen Konsequenzen drohen“. Schriftliche Bestätigungen dieser Art könnten von MitarbeiterInnen der 1450 Hotline sowie vom Personal in den Teststraßen ausgehändigt werden. Die Zustellung könnte auch digital erfolgen – etwa per E-Mail oder SMS. Das Gesundheitsministerium sollte so schnell wie möglich einen entsprechenden Erlass ausgeben.

Darin muss auch geklärt werden, wie sich positiv getestete Menschen medizinisch sinn-voll und rechtlich korrekt in die Heimquarantäne begeben sollen. „Man darf die Menschen mit dieser Frage nicht alleine lassen“, sagt Klein. „Ich muss wissen, ob ich mit einem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel heimfahren darf, oder ob man mir einen Krankentransport ruft, eine FFP2-Maske aushändigt, oder was auch immer die korrekte Verhaltensweise ist.“

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