AK warnt: „Leisten Sie keine Blanko-Unterschriften!“

AK Beratungszentrum Floridsdorf half Assistentin, die rückwirkend gekündigt wurde

Wien (OTS) – Jasmina Z. (Name von der Redaktion geändert) arbeitete als Assistentin für eine sehr wohlhabende FamilieArbeitsvertrag oder Dienstzettel bekam sie keinen, obwohl es auf einen Dienstzettel einen Rechtsanspruch gibt.

Nach einigen Monaten beschlossen Frau Z. und ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden- leider machte Frau Z. dabei einen folgenschweren Fehler: Sie unterschrieb die einvernehmliche Lösung „blanko“, also ohne Beendigungsdatum. Ihr Arbeitgeber nützte das schamlos aus und schrieb nachträglich ein falsches (weil zu frühes) Beendigungsdatum in die einvernehmliche Lösung rein, um Frau Z. um ihre vollständigen Ansprüche zu bringen. Sie wurde damit auch zu früh von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgemeldet.

Frau Z. wandte sich an das AK Beratungszentrum Floridsdorf. Nach Intervention der AK wurde die falsche, zu frühe Abmeldung korrigiert und sie bekam 650 Euro brutto nachbezahlt.

Nicole Reiter, Arbeitsrechtsexpertin aus dem Beratungszentrum Floridsdorf rät: „Leisten Sie keine Blanko-Unterschriften, sondern unterschreiben Sie nur etwas, wenn alle Angaben vollständig und korrekt sind. Lassen Sie sich auch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung drängen – wenn Sie unsicher sind, kommen Sie in die Arbeiterkammer und lassen sich beraten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen“.

Service: Die AK Wien ist, neben der Zentrale im 4. Bezirk, mit vier Beratungszentren in Floridsdorf, Donaustadt, Ottakring und Liesing immer in der Nähe der Wiener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Weitere Informationen zu den Standorten der AK Wien finden Sie hier: https://wien.arbeiterkammer.at/kontakt

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