Anrainerlärmschutz: Gesetzwidrige Verweigerung von Umweltinformationen durch das Klimaschutzministerium

Ministerium muss Auskunft über Lärmsituation am ÖBB-Verschubbahnhof in Graz erteilen

Graz/Wien (OTS) – Die Legal Clinic der Universität Graz hat sich mit Unterstützung von Eisenberger Rechtsanwälte der massiven Lärmsituation am ÖBB-Verschubbahnhof Graz-Gösting angenommen. Neben einer Klage gegen die ÖBB hat die Legal Clinic aufgrund der gesundheitsgefährdenden Lärmsituation auch umfangreiche Auskunftsbegehren nach dem Umweltinformationsgesetz an die ÖBB und die Umweltministerin (als Aufsichtsbehörde der ÖBB) gestellt. Begehrt wurden Unterlagen über Anrainerbeschwerden, Umbauarbeiten am Verschubbahnhof und Lärmmessungen.

Das Umweltinformationsgesetz sichert den freien Zugang zu Umweltinformationen. Die Verfügbarkeit dieser Informationen soll dazu beitragen, den Umweltschutz zu verbessern und das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung zu steigern. Die Umsetzung dieses Rechts auf Umweltinformation war eine jahrzehntelange Forderung der NGOs. Ausgerechnet die ehemalige NGO-Managerin und nunmehrige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, BA, hatte im aktuellen Fall die Informationserteilung verweigert. Das von der Legal Clinic der Universität Graz deshalb angerufene Bundesverwaltungsgericht stellte nun Verfehlungen der Bundesministerin wie zB „besonders gravierende bzw. krasse Ermittlungslücken“ fest.

„Die Bundesministerin hat die begehrten Informationen nicht bereitgestellt. Sie hat keine tauglichen Ermittlungsschritte gesetzt. Und sie hat keine stichhaltige Begründung für die Ablehnung unseres Antrags gegeben. Dass gerade jene Bundesministerin, die für Umweltschutz und Transparenz stehen sollte, so handelt und damit die leidgeplagten Anrainer des Verschubbahnhofes im Regen stehen lässt, ist nur schwer nachzuvollziehen.“

Rechtsanwalt und Betreuer der Legal Clinic der Universität Graz, Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger dazu.

Die ÖBB verweigerte – ebenfalls rechtswidrig – die Herausgabe von Unterlagen zur Gänze. Die Bundesministerin übermittelte nach dem amerikanischen Vorbild der Überschwemmung des Gegners mit nutzlosen Dokumenten ca. 500 unsortierte, großteils irrelevante Dateien.

Dieser klare Gesetzesbruch der Bundesministerin wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 01.05.2022 mit deutlichen Worten festgestellt.

Nun muss die Bundesministerin erneut über die Umweltinformationsanträge entscheiden.

„Es wird sich im fortgesetzten Verfahren zeigen, ob die Umweltministerin ihren Verpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz nachkommt – oder ob sie weiterhin die ÖBB dabei unterstützt, zu verschleiern, wieso es am Verschubbahnhof in Graz seit mehr als zwei Jahren zu unerträglichem Lärm für die Anrainerinnen und Anrainer kommt.“

Prof. Eisenberger

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