Ministerium und ÖBB dürfen Antrag auf Auskunft über Lärmsituation am ÖBB-Verschubbahnhof in Graz nicht weiter ignorieren
Graz/Wien (OTS) – Die Legal Clinic der Universität Graz, die sich mit Unterstützung von Eisenberger Rechtsanwälte der massiven Lärmsituation am ÖBB-Verschubbahnhof Graz-Gösting angenommen hat, bekommt erneut Rückendeckung vom Bundesverwaltungsgericht.
Die Legal Clinic hat neben der beim OGH anhängigen Klage gegen die ÖBB auch umfangreiche Auskunftsbegehren nach dem Umweltinformationsgesetz an die ÖBB und die Umweltministerin (als Aufsichtsbehörde der ÖBB) gestellt. Beide haben bereits in der Vergangenheit die Informationserteilung zu Unrecht verweigert. Erst Anfang Mai 2022 stellte das angerufene Bundesverwaltungsgericht Verfehlungen der Bundesministerin Leonore Gewessler, BA, wie zB „besonders gravierende bzw. krasse Ermittlungslücken“ fest.
„Die Bundesministerin für Umweltschutz hat sich ein weiteres Mal schützend vor die ÖBB gestellt, die den leidgeplagten Anrainern des Verschubbahnhofs nicht einmal grundlegende Informationen über den Lärm und dessen Ursachen zur Verfügung stellen. Leider kann das Bundesverwaltungsgericht die gewünschten Informationen nicht selbst erteilen. Die Anrainer des Verschubbahnhofs sind darauf angewiesen, dass die Bundesministerin ihrer Aufgabe als Aufsichtsbehörde nun endlich nachkommt und die Herausgabe der begehrten Informationen veranlasst. Die anhaltende rechtswidrige Verweigerung der Erteilung von Umweltinformationen durch eine „grüne“ Ministerin lässt besser verstehen, warum die Verhandlungen zum Informationsfreiheitsgesetz nicht vom Fleck kommen.“
Rechtsanwalt und Betreuer der Legal Clinic der Universität Graz, Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger dazu.
Nun musste sich das Bundesverwaltungsgericht in einem weiteren Fall mit dem rechtswidrigen Verhalten von ÖBB und Bundesministerium beschäftigen: Das Verlangen an die ÖBB, die Übermittlung von Informationen zu Bauarbeiten und Lärmbelästigungen sowie zu Änderungen an den Bremseinrichtungen des Verschubbahnhofs zu übermitteln, wurde von den ÖBB ignoriert. Auch die Bundesministerin blieb untätig, obwohl sie als Aufsichtsbehörde über die ÖBB die Verweigerung der Erteilung von Umweltinformationen verhindern hätte müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht hielt nunmehr fest, dass es sich bei den begehrten Informationen um Umweltinformationen handelt, zu denen ein freier Zugang besteht. ÖBB und Ministerin müssen die begehrten Auskünfte umgehend erteilen.