Viele konstruktive Vorschläge aus der Begutachtung im Entwurf berücksichtigt – Minister bietet auch eine zweite, verkürzte Begutachtung an
Wien (OTS/BMSGPK) – Nach tausenden Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren wird heute in der Sondersitzung des Nationalrates der überarbeitete Entwurf für die Novelle des COVID 19-Maßnahmengesetzes eingebracht. Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Viele dieser Stellungnahmen haben konstruktive Verbesserungsvorschläge gebracht, die in einem hohen Ausmaß berücksichtigt wurden.“****
Die Hauptpunkte:
- im neuen COVID 19-Maßnahmengesetz sind nun die möglichen Maßnahmen für die Bekämpfung der Pandemie und die Indikatoren zur Risikobewertung umfassend und konkret abgebildet.
- die Corona-Ampel, die Corona-Kommission, die Form der Risikobewertung und die verpflichtende Anhörung der Kommission vor jeder Verordnung sind verankert.
- bei den Zuständigkeiten ist klargelegt, dass die Landeshauptleute in ihrem Zuständigkeitsbereich die Maßnahmen der Bundesregierung erweitern, verstärken oder weitere Maßnahmen verankern können, falls dies epidemiologisch erforderlich ist.
- die Möglichkeit von Ausgangsregelungen wird direkt im Gesetz samt Kriterien und Rahmenbedingungen angeführt.
- festgelegt ist, dass besonders grundrechtsrelevante Verordnungen der Zustimmung des Hauptausschusses bedürfen.
- verzichtet wurde auf das verpflichtende Einholen und Aufbewahren von Gästenamen zur Erleichterung des Kontaktpersonenmanagements. Dies wird bereits jetzt etwa bei Ticketreservierungssystemen für die Teilnahme an Veranstaltungen vielfach freiwillig praktiziert.
Anschober abschließend: „Nun ist der Nationalrat am Zug. Gerne biete ich eine zusätzliche Begutachtung des weiterentwickelten Entwurfs innerhalb dieser Woche an, falls dies die Klubs wünschen.“ (schluss)
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